Den Zweck eindeutig festhalten
Wir unterscheiden die konkrete Wertfrage von anderen steuerlichen Aufgaben. Nicht jedes Gutachten beantwortet automatisch denselben Zweck.
Immobiliengutachten für steuerliche Fragen geladen

Wert fachlich dokumentieren
Sie möchten einen Immobilienwert für eine steuerliche Frage klären? Wir prüfen mit Ihnen, welches Gutachten für den geplanten Zweck infrage kommt. Die Anforderungen des Finanzamts besprechen wir vor dem Auftrag.
Wann ist es sinnvoll?
Für einen beabsichtigten Nachweis nach § 198 BewG klären wir die Anforderungen und den Bewertungsstichtag vorab. Die Prüfung und Anerkennung liegen bei der zuständigen Finanzbehörde.
Sagen Sie uns, wofür Sie den Wert brauchen. Wir erklären, welches Gutachten dazu passt und welche Unterlagen helfen. Der Bewertungsstichtag ist der Tag, für den wir den Wert ermitteln.
Das erhalten Sie
Ein Schreiben des Finanzamts wirft Fragen zum Immobilienwert auf? Schildern Sie uns den Anlass. Wir besprechen die gewünschte Verwendung und die Anforderungen, bevor ein Gutachten beauftragt wird.
Wir unterscheiden die konkrete Wertfrage von anderen steuerlichen Aufgaben. Nicht jedes Gutachten beantwortet automatisch denselben Zweck.
Die passende Immobilie, ihr Zustand und der benötigte Zeitpunkt bilden die Grundlage des Auftrags.
Der vereinbarte Wert wird mit seinen Grundlagen dokumentiert. Über Eignung und Berücksichtigung eines Nachweises entscheidet die zuständige Stelle.
Ihre Fragestellung und die geplante Verwendung bestimmen den passenden Umfang. Soll ein Gutachten bei einer Behörde, einem Gericht oder anderen Dritten vorgelegt werden, klären wir deren Anforderungen vor der Beauftragung.
Mit Vor-Ort-Besichtigung, ausführlich begründeter Wertableitung und dokumentierten Grundlagen für Ihren konkreten Anlass.
Leistung ansehenKompakte Wertorientierung anhand Ihrer Unterlagen und Angaben, ohne Vor-Ort-Besichtigung. Besonders für die eigene Entscheidungsvorbereitung.
Leistung ansehenAblauf
Wir besprechen Anlass, Stichtag und Leistungsumfang. Sie stellen die vorhandenen Objektunterlagen bereit; weiteren Beschaffungsbedarf vereinbaren wir gesondert.
Beim Kurzgutachten prüfen wir Ihre Unterlagen und Angaben ohne Vor-Ort-Besichtigung. Für das vollständige Verkehrswertgutachten vereinbaren wir einen Ortstermin und erfassen die sichtbaren Objektmerkmale.
Wir werten geeignete Marktdaten aus, wählen das passende Verfahren und dokumentieren die Wertableitung im vereinbarten Umfang.
Reguläre Bearbeitungsfrist: 30 Kalendertage nach vollständigem Eingang und gegebenenfalls erforderlicher Besichtigung aller erforderlichen Unterlagen und Auskünfte. Express nach gesonderter Vereinbarung.
Klare Konditionen
Wir stimmen Auftrag und benötigte Unterlagen mit Ihnen ab. Zusatzleistungen und Fremdkosten werden vorab vereinbart.
Passend zum Auftrag
Kurzgutachten: 990 € ohne Ortstermin. Verkehrswertgutachten: 1.890 € bei einem Verkehrswert unter 1 Mio. €, ab 1 Mio. € 0,6 % des Verkehrswerts, mit Besichtigung. Inklusive 19 % USt. Zusatzleistungen und Fremdkosten vereinbaren wir vorab.
Preise und Leistungen ansehen
Hier finden Sie die fachlichen Prüfpunkte und Hinweise zu den Unterlagen.
Im Detail
Bei steuerlichen Fragen ist der relevante Stichtag besonders wichtig. Eine objektbezogene Wertermittlung kann Merkmale sichtbar machen, die eine typisierte Betrachtung nicht im selben Maß abbildet.
Das Gutachten garantiert weder einen niedrigeren Wert noch die Anerkennung durch die Finanzbehörde. Wir klären vorab die Anforderungen; steuerliche Beratung leisten die dafür zuständigen Berufe.
Steuerliche Fragestellung, Grundbuch, Pläne, Flächen, Zustands- und Nutzungsnachweise sowie gegebenenfalls Miet- und Rechteunterlagen.
Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind und ob eine gesonderte Beschaffung nötig wird, stimmen wir für Ihren Auftrag ab.

Einordnung von Aaron Friedrich
„Wir starten mit Ihrem Anliegen und den Anforderungen an den Nachweis. Dann lässt sich klären, welcher Gutachtenumfang passt und welche Besonderheiten der Immobilie belegt werden können. Ein niedrigerer Wert ist kein Versprechen – eine nachvollziehbare Bewertung ist unsere Aufgabe.“
Aaron Friedrich · Sonnenwinkel Immobilienbewertung
Ihr Weg zu mehr Entscheidungssicherheit
Wir betrachten die entscheidenden Merkmale nicht isoliert. Stichtag, Datengrundlage und Bewertungsweg werden so zusammengeführt, dass Sie das Ergebnis und seine Herleitung nachvollziehen können.
Steuerlicher Anlass und maßgeblicher Bewertungstag
Zustand, Nutzung und bestehende Rechte
Passende Marktdaten und begründete Bewertungsmethode
Ihr Ergebnis
Wertfaktoren, Beispiele und Rechenwege ausführlich erklärt.
Vertiefung zur Leistung
Ein steuerlich festgestellter Grundbesitzwert und ein objektbezogen abgeleiteter Verkehrswert beruhen auf unterschiedlichen Informationen und Verfahren. Bei Erbschaft oder Schenkung können belegbare Besonderheiten wie Sanierungsbedarf, Rechte, Vermietung oder ein ungewöhnlicher Grundstückszuschnitt eine genauere Betrachtung begründen. Ob ein Wertnachweis nach § 198 BewG in Ihrem Fall geeignet und anerkennungsfähig ist, muss vor dem Auftrag geklärt werden.
Ein Nachweis muss zur konkreten steuerlichen Fragestellung und zum maßgeblichen Zeitpunkt passen.
Grundbuch, Verträge, Zustandsnachweise, Flächen und weitere Unterlagen müssen wertrelevante Besonderheiten nachvollziehbar tragen.
Die zuständige Stelle prüft auch formale und personenbezogene Voraussetzungen. Ein beliebiger niedriger Online-Wert genügt nicht als belastbarer Nachweis.
Bewertungsweg
Wir besprechen zuerst Steuerfall, Stichtag und Anforderungen, bevor ein Bewertungsumfang vereinbart wird. Das vollständige Verkehrswertgutachten dokumentiert Objekt, Besichtigung, Daten und Verfahren ausführlich. Eine steuerliche Wirkung oder Anerkennung können wir nicht zusagen; lassen Sie den konkreten Nachweis von steuerlicher Beratung prüfen.
Für Ihre Entscheidung
Der Immobilienwert in einem Bescheid erscheint Ihnen nicht nachvollziehbar oder wichtige Besonderheiten des Objekts fehlen aus Ihrer Sicht. Wir besprechen mit Ihnen, welche fachliche Wertfrage geprüft werden soll. Zustand, Grundstück, Nutzung und bestehende Rechte können dafür relevant sein. Vor dem Auftrag klären wir den benötigten Tag, die geplante Verwendung sowie die Anforderungen an Umfang und Qualifikation für den vorgesehenen Nachweis. Ihre steuerliche Beratung hilft bei der Frage, ob der Nachweis in Ihrem Fall sinnvoll ist. Unsere Aufgabe ist eine nachvollziehbar begründete Bewertung der konkreten Immobilie.
Wir besprechen, welche konkreten Objektmerkmale bei der Prüfung des festgestellten Immobilienwerts näher betrachtet werden sollten.
Wertrelevant können etwa erheblicher, nachgewiesener Instandhaltungsbedarf, besondere Grundstücksverhältnisse oder belastende Rechte sein. Nicht jede Abweichung führt zu einem niedrigeren Verkehrswert; manchmal bestätigt der Markt die bisherige Größenordnung. Wir vergleichen nicht einfach zwei Endzahlen, sondern erläutern die tatsächlichen Merkmale und die geeignete Wertableitung. Eine Steuerersparnis lässt sich daraus vorab weder berechnen noch versprechen. Auch ein möglicherweise höherer objektbezogener Wert ist ein mögliches Ergebnis. Wer vor allem eine bestimmte Steuerwirkung erwartet, sollte deshalb zuerst fachliche Zweckmäßigkeit und Kosten mit seiner Beratung abwägen.
Wir ordnen Zustand, Nutzung und Marktdaten für den früheren Bewertungstag anhand verfügbarer zeitnaher Nachweise ein.
Für den beauftragten früheren Stichtag benötigen wir Hinweise auf damaligen Zustand und damalige Marktverhältnisse. Ein heutiges Foto beweist nicht, dass ein Schaden damals bestand. Deshalb sind datierte Bilder, Rechnungen, frühere Mietverträge und amtliche Unterlagen besonders hilfreich. Die steuerlich relevante Zeitbestimmung und das Verfahren sollten Sie mit Ihrer steuerlichen Beratung abstimmen; wir liefern eine klar abgegrenzte Immobilienwertermittlung. Ein nach dem Stichtag entstandener Schaden darf nicht rückwirkend als damalige Wertminderung erscheinen. Umgekehrt können inzwischen beseitigte Mängel für den früheren Zustand relevant sein, wenn sie belegt werden.
Wir berücksichtigen dokumentierte Wohnrechte, Vermietung und Grundstücksbesonderheiten bei der vereinbarten fachlichen Wertfrage.
Entscheidend ist nicht der bloße Begriff im Grundbuch, sondern der belegte Inhalt und der Zeitpunkt, zu dem das Recht bestand. Auch eine ungewöhnliche Parzellenform oder eingeschränkte Nutzbarkeit kann wichtig sein. Diese Merkmale werden fachlich in die Wertfrage eingeordnet. Wie sie steuerlich im konkreten Fall zu behandeln sind und welche Nachweise die Finanzbehörde akzeptiert, klären die dafür zuständigen Stellen. Die wirtschaftliche Wirkung eines Rechts kann von seinem genauen Inhalt, der betroffenen Fläche und der Nutzung abhängen. Ein Schlagwort ohne Urkunde genügt für eine verlässliche Einordnung selten.
Ein Beispiel zur Orientierung
Sie vermuten, dass Zustand oder Rechte Ihrer Immobilie nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Zunächst möchten Sie wissen, welcher Bewertungsauftrag sinnvoll ist.
So gehen wir dabei vor
Sie können den Bewertungsauftrag bewusst wählen. Das Ergebnis bleibt offen: Wir versprechen weder einen niedrigeren Wert noch eine bestimmte Steuerersparnis oder behördliche Anerkennung.
Das ist eine beispielhafte Situation, kein Bericht über einen Kundenauftrag.
Ihre Immobilie verstehen
Wir betrachten die Merkmale, die Ihr Objekt von einer allgemeinen Bewertungsannahme unterscheiden können. Dazu gehören etwa dokumentierte anstehende Arbeiten, besondere Grundstücksverhältnisse oder bestehende Nutzungsrechte. Wenn der benötigte Tag zurückliegt, helfen damalige Fotos, Verträge und Rechnungen, diese Situation zu beschreiben. Wir beziehen geeignete Marktdaten auf diesen Zeitpunkt und erläutern den Weg zum Wert. So wird die fachliche Grundlage für eine Prüfung verständlich. Die Bewertung bleibt ergebnisoffen: Ein abweichender oder niedrigerer Wert ist kein zugesagtes Ergebnis. Die Finanzbehörde entscheidet über die Anerkennung des Nachweises; steuerliche Schritte stimmen Sie mit Ihrer Beratung ab.
Halten Sie den Bescheid oder die konkrete Anfrage und Angaben zur Immobilie bereit. Wir klären die fachliche Wertfrage und den vorgesehenen Nachweis vor dem Auftrag.
Kurz abstimmen, passend starten
Schreiben Sie uns, wo die Immobilie liegt und wofür Sie ihren Wert brauchen. Wir helfen Ihnen bei der Wahl des passenden Gutachtens.
Die Methode und ihre wichtigsten Besonderheiten für diesen Auftrag.
Fachlich erklärt
Bei einer geplanten Vorlage gegenüber der Finanzverwaltung klären wir zuerst Steuerfall, Bewertungsstichtag, geforderte Form und die Anforderungen an die begutachtende Person. Das ist gerade bei einem Nachweis nach § 198 BewG entscheidend. Erst danach wird der sinnvolle Bewertungsauftrag festgelegt. Das vollständige Gutachten kann den Zustand bei der Besichtigung, vorhandene Rechte, Erträge und objektbezogene Abweichungen von typisierten Annahmen dokumentieren. Die Wertableitung folgt geeigneten Marktdaten und bleibt ergebnisoffen. So kann die steuerliche Beratung beurteilen, ob und wie die Unterlagen für den konkreten Fall eingesetzt werden; die Behörde prüft den Nachweis selbst.
Ein festgestellter steuerlicher Wert und ein individuell hergeleiteter Immobilienwert können aus verschiedenen Daten entstehen. Eine Abweichung ist eine Prüfungsfrage, kein Beleg für einen automatisch niedrigeren oder steuerlich wirksamen Wert.
Sanierungsbedarf, Rechte, Vermietung oder ungewöhnlicher Zuschnitt sind nur so stark wie die dazu passenden Nachweise und die Marktwirkung. Fotos, Verträge und Objektunterlagen helfen mehr als eine bloße Behauptung über den Zustand.
Selbst eine ausführliche Rechnung garantiert keine Anerkennung. Qualifikation, Bewertungszeitpunkt, Objektumfang und weitere Anforderungen gehören vor Auftragserteilung auf den Tisch. Eine mögliche steuerliche Folge beurteilen Finanzverwaltung und Steuerberatung.
Gut zu wissen
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu Ihrer Bewertung und zum Auftrag.
Nein. Form, Stichtag, Datengrundlage und Anforderungen an die begutachtende Person spielen eine Rolle. Stimmen Sie den Zweck mit der zuständigen Stelle und steuerlicher Beratung ab.
Der steuerliche Wert kann aus typisierten Daten entstehen, während eine Verkehrswertermittlung die belegten Merkmale des einzelnen Objekts und geeignete Marktdaten einordnet. Eine Abweichung kann nach oben oder unten gehen; ob sie steuerlich berücksichtigt wird, prüft die zuständige Stelle.
Nein. Das Ergebnis ist offen, und die steuerliche Wirkung hängt von der behördlichen Prüfung und Ihrer individuellen Situation ab.
Nein. Die Kaufpreisaufteilung ordnet einen abgegrenzten Erwerbsbetrag nach dem Verhältnis von Boden- und Gebäudewert zu. Ein Wertnachweis bei Erbschaft beantwortet eine andere stichtagsbezogene Frage. Zweck, benötigte Herleitung und Anforderungen werden vorher geklärt; ein Dokument ersetzt nicht automatisch die andere Aufgabe. Die BMF-Arbeitshilfe ist typisiert, und die persönliche steuerliche Anwendung bleibt gesondert zu prüfen.
Unsere Seite beschreibt vor allem objektbezogene Wertfragen bei Erbschaft und Schenkung. Die steuerrechtliche Einordnung und Eignung eines Nachweises muss für den konkreten Fall vorab geklärt werden.
Belegte Rechte, Zustand, Mietverhältnisse und ungewöhnliche Grundstücksmerkmale können wertrelevant sein. Das Ergebnis bleibt offen und ergibt sich aus Objekt und Markt.
Die zuständige Finanzbehörde prüft Form, Voraussetzungen und inhaltliche Tragfähigkeit. Wir stimmen eine beabsichtigte Verwendung vor Auftragserteilung mit Ihnen ab.
Benennen Sie zuerst die Steuerart, den konkreten Bescheid, die wirtschaftliche Einheit und den maßgeblichen Zeitpunkt. § 198 BewG und der Nachweis nach § 220 Abs. 2 BewG im Bundesmodell der Grundsteuer haben unterschiedliche Voraussetzungen. Auch abweichendes Landesrecht kann relevant sein. Unsere Seite behandelt vor allem Wertfragen bei Erbschaft und Schenkung. Für eine andere Verwendung werden Eignung, erforderliche Personenvoraussetzungen und tatsächlicher Auftragsumfang vorab mit steuerlicher Beratung und vorgesehenem Empfänger geklärt; ein Auftrag erweitert sich dadurch nicht automatisch.
Das richtet sich nach Ihrem Steuerfall, dem relevanten Stichtag und den Anforderungen an einen möglichen Wertnachweis. Eine frühzeitige Abstimmung mit steuerlicher Beratung kann klären, welche Unterlagen und welche Qualifikation für den konkreten Zweck benötigt werden. Wir besprechen anschließend den fachlichen Bewertungsumfang; Fristen und Verfahrensschritte beurteilen wir nicht.
Datiert aufgenommene Fotos, Reparaturangebote, Rechnungen, Gutachten anderer Fachleute und Bauunterlagen können Art und Zeitpunkt eines Mangels dokumentieren. Wir prüfen, welche Informationen für die Wertermittlung verwendbar sind. Eine reine Kostenliste ist noch kein Marktwertabschlag; verborgene Ursachen oder technische Sanierungskosten erfordern gegebenenfalls eine gesonderte Untersuchung.
Eine objektbezogene Bewertung ist ergebnisoffen. Zeigen die Daten keinen niedrigeren Wert, entsteht aus dem Gutachten kein zugesagter steuerlicher Vorteil. Besprechen Sie deshalb vorher mit Ihrer steuerlichen Beratung, ob die Fragestellung, Unterlagenlage und Anforderungen einen Auftrag sinnvoll machen. Wir stellen keine bestimmte Wertdifferenz oder behördliche Anerkennung in Aussicht.
Für ein vollständiges Verkehrswertgutachten gilt unsere veröffentlichte Preisregel: für 1.890 € bei einem Verkehrswert unter 1 Mio. €, ab 1 Mio. € 0,6 % des Verkehrswerts, jeweils inklusive Umsatzsteuer. Ob für den konkreten Nachweis zusätzliche Unterlagen, Prüfungen oder ein anderer Umfang erforderlich sind, klären und vereinbaren wir vor der Beauftragung.
Nennen Sie Objektart, Ort und Anlass. Wir besprechen das weitere Vorgehen.
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