Die Bauakte ist eine wichtige Informationsquelle, aber nicht die einzige. Vorhandene Pläne, Flächenberechnungen, Modernisierungsbelege und die Besichtigung können zusammen ein nachvollziehbares Bild ergeben. Widersprüche müssen dabei sichtbar bleiben. Ein neu gezeichneter Grundriss macht aus einer ungeklärten Nutzung keine nachgewiesen zulässige Nutzung.
Nennen Sie gleich zu Beginn Anlass und gewünschten Stichtag: Geht es um einen bevorstehenden Verkauf, eine Erbschaft oder eine andere Wertfrage? Bei einer rückwirkenden Bewertung ist zusätzlich zu klären, welche Unterlagen den damaligen Zustand zeigen. Heutige Fotos beantworten diese Frage nur begrenzt.