Muss die Sanierung vor der Bewertung fertig sein?
Nicht grundsätzlich. Ein vorhandener Zwischenzustand kann Gegenstand der Bewertung sein, sofern die erforderlichen Informationen für den vereinbarten Zweck ausreichend geklärt werden können. Entscheidend ist, dass unfertige Bereiche und offene Annahmen erkennbar bleiben. Ob ein Abwarten sinnvoller ist, hängt von Ihrer Entscheidung und den konkret noch fehlenden Grundlagen ab.



