Was ist der Bewertungsstichtag?
Der Bewertungsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht. Maßgeblich sind dann die Marktverhältnisse und die für die Fragestellung relevanten Eigenschaften der Immobilie zu diesem Zeitpunkt. Bei einem zurückliegenden Stichtag können zusätzliche Nachweise zum damaligen Zustand, zu Mietverhältnissen oder zu früheren Umbauten nötig sein. Den passenden Stichtag legen wir vor Beginn der Bewertung mit Ihnen fest.
Wann ist das Vergleichswertverfahren geeignet?
Das Vergleichswertverfahren bietet sich an, wenn ausreichend geeignete Vergleichsdaten oder Vergleichsfaktoren für ähnliche Objekte vorliegen. Die Objekte müssen hinsichtlich Lage, Zeitpunkt, Art, Größe und weiterer Merkmale sinnvoll vergleichbar sein oder Unterschiede sachgerecht berücksichtigt werden können. Ein beliebiger Durchschnitt aus Online-Inseraten ersetzt diese Prüfung nicht. Ob das Verfahren im konkreten Fall trägt, hängt von Objektart und lokaler Datenlage ab.
Wann kommen Ertragswert oder Sachwert in Betracht?
Bei ertragsorientierten Immobilien stehen nachhaltig erzielbare Einnahmen, Bewirtschaftungskosten und passende Marktdaten im Vordergrund. Bei anderen Objekten können die baulichen Anlagen, der Bodenwert und geeignete Sachwertfaktoren wichtig sein. Die Verfahren sind keine frei wählbaren Formeln für ein gewünschtes Ergebnis. Wir wählen und begründen den geeigneten Bewertungsweg anhand von Objektart, Marktgepflogenheiten und verfügbaren Daten.
Woher stammen Bodenrichtwerte und Marktdaten?
Bodenrichtwerte werden von den zuständigen Gutachterausschüssen veröffentlicht; für Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen stehen jeweils Landesportale zur Verfügung. Hinzu kommen je nach Objekt und Verfügbarkeit Grundstücksmarktberichte und geeignete Vergleichs- oder Marktfaktoren. Wir prüfen stets Stichtag, Richtwertzone und die Merkmale, auf die sich eine Angabe bezieht. Ein veröffentlichter Richtwert ist ein Ausgangspunkt, kein fertiger Wert für das einzelne Grundstück.
Welche regionalen Daten nutzen Sie in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen?
Für Bodenrichtwerte gibt es BORIS Berlin, BORIS Land Brandenburg und BORIS-NRW. Je nach Objektart betrachten wir außerdem Informationen der zuständigen Gutachterausschüsse und ihrer Grundstücksmarktberichte. Die Portale zeigen regionale Ausgangsdaten; entscheidend ist, ob deren Stichtag, Gebiet, Objektmerkmale und Bewertungsmodell zur konkreten Immobilie passen. Eine Zahl aus einer Karte wird deshalb nicht ungeprüft als Verkehrswert übernommen.
Wird ein Energieausweis oder eine Bauakte kostenlos beschafft?
Vorhandene Unterlagen werden im vereinbarten Umfang ausgewertet. Eine Bauakte, ein Registerauszug, eine Behördenauskunft oder andere fehlende Dokumente werden nicht pauschal kostenlos beschafft; Bedarf, Aufwand und mögliche Fremdgebühren stimmen wir vorab ab. Im Rahmen des Immobiliengutachtens erstellen wir keinen Energieausweis. Wenn Sie bereits einen haben, kann er als Unterlage für die Bewertung hilfreich sein.
Was ist der Bodenrichtwert?
Der Bodenrichtwert beschreibt einen durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine abgegrenzte Richtwertzone zu einem bestimmten Stichtag. Das konkrete Grundstück kann etwa bei Größe, Zuschnitt, Erschließung, Nutzung oder besonderen Rechten davon abweichen. Bei einer bebauten Immobilie ist der Bodenrichtwert außerdem nicht der Wert des gesamten Hauses. Er muss im passenden Bewertungsverfahren und mit den Merkmalen des Flurstücks eingeordnet werden.
Welche Verfahren gibt es?
Die ImmoWertV nennt Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren. Welches Verfahren für ein Gutachten geeignet ist, richtet sich nach Immobilientyp, Marktgepflogenheiten und verfügbaren Daten. Für eine Eigentumswohnung können andere Vergleichsmöglichkeiten bestehen als für ein vermietetes Gewerbeobjekt oder ein besonderes Grundstück. Die Auswahl und die wesentlichen Anpassungen werden im vollständigen Gutachten nachvollziehbar begründet.
Ist ein Angebotspreis ein Vergleichskaufpreis?
Nein. Ein Inserat zeigt, welchen Preis ein Anbieter verlangt; es belegt nicht, welcher Preis tatsächlich vereinbart wurde. Zudem können Zustand, Rechte, Ausstattung und Mikrolage hinter einer ähnlichen Anzeige deutlich abweichen. Für die Wertermittlung ordnen wir geeignete Marktinformationen und die konkreten Eigenschaften des Bewertungsobjekts ein. Ein einzelnes Angebot oder ein pauschaler Quadratmeterwert reicht dafür nicht aus.