Land Brandenburg, einzelne Stadt oder Landkreis: Welche Ortsangabe brauchen wir?
Bitte nennen Sie die vollständige Objektadresse und ergänzen Sie, soweit bekannt, Gemarkung und Flurstück. Die Anfrage „Immobilienbewertung Brandenburg“ kann eine Immobilie irgendwo im Bundesland oder konkret in Brandenburg an der Havel betreffen. Auch eine Angabe wie Oberhavel umfasst noch kein bestimmtes Grundstück. Für die Bewertung muss erkennbar sein, welches Objekt und welche Unterlagen gemeint sind. Die Anschrift des Eigentümers kann von der Objektadresse abweichen.
Wenn ein Anwesen mehrere Flurstücke umfasst, markieren Sie deren Zusammenhang, ohne vorschnell alles als einheitliches Bauland zu behandeln. Eine Zufahrt, ein Hausgrundstück und eine weitere Fläche können unterschiedliche Fragen auslösen. Aus einer gemeinsamen Nutzung ergibt sich nicht automatisch dieselbe rechtliche oder wirtschaftliche Einordnung. Legen Sie vorhandene Karten und Grundbuchunterlagen mit ihrem jeweiligen Bezug vor.
Für den ersten Kontakt genügt der verfügbare Stand. Fehlt eine Flurstücksangabe, benennen Sie die Lücke. Sie müssen vor einer Anfrage kein eigenes Katasterdossier erstellen. Wichtig ist, dass spätere Unterlagen zum tatsächlich beauftragten Objekt passen und eine vermutete Zuordnung nicht unbemerkt als gesicherte Grundlage verwendet wird.



