Den richtigen Tag festhalten
Ein Wert zum Erbfall und ein heutiger Wert können verschiedene Fragen beantworten. Wir benennen den vereinbarten Zeitpunkt eindeutig.
Immobiliengutachten bei Erbschaft und Nachlass geladen

Nachlass und Auseinandersetzung
Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten ihren Wert kennen? Ein Gutachten schafft eine nachvollziehbare Grundlage, um über Verkauf, Übernahme oder die Aufteilung unter Erben zu sprechen.
Wann ist es sinnvoll?
Für Erbengemeinschaft, Nachlassübersicht oder eine geplante Verteilung kann ein ausführliches Gutachten eine gemeinsame Gesprächsgrundlage schaffen. Steuerliche Zwecke und Anforderungen einer Behörde klären wir gesondert.
Sagen Sie uns, wofür Sie den Wert brauchen. Wir erklären, welches Gutachten dazu passt und welche Unterlagen helfen. Der Bewertungsstichtag ist der Tag, für den wir den Wert ermitteln.
Das erhalten Sie
Wenn mehrere Menschen über eine geerbte Immobilie entscheiden, hilft ein verständlich erklärter Wert. Wir stimmen Objekt, Zeitpunkt und Auftrag so ab, dass die Bewertung eine klare Gesprächsgrundlage bietet.
Ein Wert zum Erbfall und ein heutiger Wert können verschiedene Fragen beantworten. Wir benennen den vereinbarten Zeitpunkt eindeutig.
Zustand, Nutzung und bestehende Rechte werden anhand der passenden Informationen eingeordnet.
Die schriftliche Bewertung erläutert den Immobilienwert. Persönliche Ansprüche und die Verteilung des Nachlasses werden gesondert geklärt.
Ihre Fragestellung und die geplante Verwendung bestimmen den passenden Umfang. Soll ein Gutachten bei einer Behörde, einem Gericht oder anderen Dritten vorgelegt werden, klären wir deren Anforderungen vor der Beauftragung.
Mit Vor-Ort-Besichtigung, ausführlich begründeter Wertableitung und dokumentierten Grundlagen für Ihren konkreten Anlass.
Leistung ansehenKompakte Wertorientierung anhand Ihrer Unterlagen und Angaben, ohne Vor-Ort-Besichtigung. Besonders für die eigene Entscheidungsvorbereitung.
Leistung ansehenAblauf
Wir besprechen Anlass, Stichtag und Leistungsumfang. Sie stellen die vorhandenen Objektunterlagen bereit; weiteren Beschaffungsbedarf vereinbaren wir gesondert.
Beim Kurzgutachten prüfen wir Ihre Unterlagen und Angaben ohne Vor-Ort-Besichtigung. Für das vollständige Verkehrswertgutachten vereinbaren wir einen Ortstermin und erfassen die sichtbaren Objektmerkmale.
Wir werten geeignete Marktdaten aus, wählen das passende Verfahren und dokumentieren die Wertableitung im vereinbarten Umfang.
Reguläre Bearbeitungsfrist: 30 Kalendertage nach vollständigem Eingang und gegebenenfalls erforderlicher Besichtigung aller erforderlichen Unterlagen und Auskünfte. Express nach gesonderter Vereinbarung.
Klare Konditionen
Wir stimmen Auftrag und benötigte Unterlagen mit Ihnen ab. Zusatzleistungen und Fremdkosten werden vorab vereinbart.
Passend zum Auftrag
Kurzgutachten: 990 € ohne Ortstermin. Verkehrswertgutachten: 1.890 € bei einem Verkehrswert unter 1 Mio. €, ab 1 Mio. € 0,6 % des Verkehrswerts, mit Besichtigung. Inklusive 19 % USt. Zusatzleistungen und Fremdkosten vereinbaren wir vorab.
Preise und Leistungen ansehen
Hier finden Sie die fachlichen Prüfpunkte und Hinweise zu den Unterlagen.
Im Detail
In einer Erbengemeinschaft hilft ein gemeinsamer Bewertungsstichtag, unterschiedliche Erwartungen auf eine nachvollziehbare Grundlage zu stellen. Nutzungen und Rechte am Objekt können dabei entscheidend sein.
Ein Immobilienwert allein verteilt keinen Nachlass und bewirkt keine automatische Steuerersparnis. Rechtliche und steuerliche Fragen gehören in die jeweilige Beratung.
Grundbuch, Bau- und Flächenunterlagen, Mietverträge, Angaben zum Zustand am Stichtag und vorhandene Unterlagen zu Rechten.
Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind und ob eine gesonderte Beschaffung nötig wird, stimmen wir für Ihren Auftrag ab.

Einordnung von Aaron Friedrich
„Wenn mehrere Menschen über eine Immobilie entscheiden, hilft eine gemeinsame, verständliche Grundlage. Dafür müssen vor allem die bewertete Immobilie, der maßgebliche Tag und die Annahmen klar sein. Die Bewertung erklärt den Wert; die Verteilung des Nachlasses ist eine eigene Frage.“
Aaron Friedrich · Sonnenwinkel Immobilienbewertung
Ihr Weg zu mehr Entscheidungssicherheit
Wir betrachten die entscheidenden Merkmale nicht isoliert. Stichtag, Datengrundlage und Bewertungsweg werden so zusammengeführt, dass Sie das Ergebnis und seine Herleitung nachvollziehen können.
Tag, für den der Wert benötigt wird
Zustand, Nutzung und bestehende Rechte
Passende Marktpreise und erklärter Immobilienwert
Ihr Ergebnis
Wertfaktoren, Beispiele und Rechenwege ausführlich erklärt.
Vertiefung zur Leistung
Soll ein Miterbe die Immobilie übernehmen, benötigen die Beteiligten eine nachvollziehbare Grundlage für ihre Gespräche. Bei einem gemeinsamen Verkauf kann ein dokumentierter Wert die Erwartungen ordnen; bei Vermietung spielen bestehende Verträge und Zustand eine zusätzliche Rolle. Vorab klären wir, ob der Wert zum Erbfall oder zu einem aktuellen Entscheidungszeitpunkt gefragt ist.
Ein früherer Erbfall und ein heutiger Verkauf liegen zeitlich auseinander. Spätere Modernisierungen werden einem früheren Objektzustand nicht stillschweigend zugerechnet.
Wohnrechte, Nießbrauch und Mietverhältnisse können die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Nachlasses verändern. Inhalt und Nachweise sind entscheidend.
Eine gemeinsame Vermögensübersicht ist etwas anderes als ein Nachweis für eine konkrete Behörde. Anforderungen sollten vor der Beauftragung bekannt sein.
Bewertungsweg
Wir dokumentieren die Immobilie zum vereinbarten Stichtag und wählen passende Marktdaten und Verfahren. Das vollständige Verkehrswertgutachten enthält eine Besichtigung des heutigen Objekts; bei einem zurückliegenden Stichtag sind Unterlagen zum damaligen Zustand besonders wichtig. Rechtliche Verteilung und Steuerfragen werden getrennt beraten.
Für Ihre Entscheidung
Sie haben eine Immobilie geerbt und müssen entscheiden, wie es weitergeht. Soll das Haus verkauft werden, übernimmt ein Familienmitglied oder bleibt es vermietet? Eine nachvollziehbare Bewertung schafft für diese Gespräche eine gemeinsame Grundlage. Wir besprechen mit Ihnen, welcher Wert und welcher Zeitpunkt benötigt werden, und bewerten die konkrete Immobilie im vereinbarten Umfang. Auch vorhandene Rechte, Vermietung und Zustand gehören in die Betrachtung. Sie erhalten einen schriftlich erklärten Immobilienwert; die weitere Aufteilung können Sie darauf aufbauend mit den Beteiligten und Ihrer Beratung besprechen.
Wir schaffen eine erklärte Wertgrundlage, damit Erben über Verkauf, Übernahme oder eine geplante Auszahlung sprechen können.
Ein Gutachten kann Lage, Zustand, Rechte, Nutzung und Marktdaten zu einem vereinbarten Zeitpunkt verständlich dokumentieren. Daraus ergibt sich jedoch keine automatische Auszahlungsquote: Erbanteile, Nachlassverbindlichkeiten, Vereinbarungen und persönliche Leistungen sind andere Fragen. Wertrelevant für die Immobilie können hingegen eine fortbestehende Vermietung oder ein eingetragenes Wohnrecht sein. Gerade bei emotional besetzten Objekten hilft es, die sachlichen Annahmen gemeinsam lesen zu können. Lassen Sie vorab klären, ob alle Beteiligten über denselben Stichtag und denselben Bewertungsgegenstand sprechen. Ein Haus einschließlich eines zweiten Grundstücks ist etwas anderes als nur die bebaute Parzelle.
Wir ordnen für Ihre Verkaufsentscheidung Zustand, Nutzung und passenden heutigen Immobilienmarkt zusammen ein.
Wurde seitdem renoviert, ein Dach erneuert oder eine Wohnung frei, kann der heutige Zustand zu einer anderen Bewertung führen. Umgekehrt beeinflussen Instandhaltungsbedarf, Leerstand oder ein ungünstiger Zuschnitt die Vermarktung. Das Gutachten ordnet diese Merkmale anhand verfügbarer Nachweise und des passenden Marktes ein. Es verspricht keinen Verkaufspreis und ersetzt weder die Abstimmung innerhalb der Erbengemeinschaft noch die Prüfung, wer den Verkauf wirksam veranlassen kann. Wenn mehrere Personen unterschiedlich genaue Informationen besitzen, können Pläne, Fotos und Vertragsunterlagen die Diskussion versachlichen. Auch ein möglicher Modernisierungsbedarf sollte als belegbarer Sachverhalt statt als Verhandlungsargument erscheinen.
Wir klären vor dem Auftrag, welcher Zeitpunkt und welcher Umfang für die beabsichtigte Verwendung der Bewertung gebraucht werden.
Geben Sie uns einen vorhandenen Bescheid, eine konkrete Anfrage oder die Zweckbeschreibung frühzeitig. Dann kann geklärt werden, ob ein objektbezogener Nachweis überhaupt die richtige Antwort ist. Ein Gutachten senkt nicht automatisch die Steuer und wird nicht pauschal von jeder Stelle übernommen. Die steuerliche oder rechtliche Bewertung des Erbfalls bleibt Aufgabe der zuständigen Beratung und Behörde. Wir behandeln die beabsichtigte Vorlage als konkrete Aufgabe. Welche Dokumente erforderlich sind und ob eine bestimmte Qualifikation verlangt wird, sollte vor der Beauftragung mit der Stelle oder fachlicher Beratung geklärt werden.
Ein Beispiel zur Orientierung
Die Beteiligten haben unterschiedliche Preisvorstellungen. Zusätzlich besteht Unklarheit, ob ein heutiger Wert oder ein früherer Wert benötigt wird.
So gehen wir dabei vor
Alle können sich auf denselben beschriebenen Bewertungsauftrag beziehen. Das erleichtert sachliche Gespräche über die Immobilie; das Gutachten trifft keine Entscheidung über Erbquoten oder persönliche Ansprüche.
Das ist eine beispielhafte Situation, kein Bericht über einen Kundenauftrag.
Ihre Immobilie verstehen
Bei einer geerbten Immobilie ist der benötigte Zeitpunkt besonders wichtig. Für einen heutigen Verkauf wird eine andere Situation betrachtet als für eine Wertfrage zum Tag des Erbfalls. Wir helfen, diese Aufträge auseinanderzuhalten. Pläne, frühere Fotos, Mietverträge und Nachweise über Arbeiten können erklären, wie das Objekt am maßgeblichen Tag beschaffen war. Bestehende Wohnrechte oder andere Nutzungen werden anhand der dazugehörigen Unterlagen berücksichtigt. Das Gutachten macht verständlich, welche Eigenschaften und Marktdaten den Immobilienwert begründen. Damit können die Beteiligten über dieselbe nachvollziehbare Grundlage sprechen. Einen vorgesehenen steuerlichen Verwendungszweck stimmen wir vorab mit Ihnen und Ihrer Beratung ab.
Für den Start genügen die Immobilie und die anstehende Entscheidung. Den benötigten Tag und die hilfreichen Nachweise klären wir gemeinsam.
Kurz abstimmen, passend starten
Schreiben Sie uns, wo die Immobilie liegt und wofür Sie ihren Wert brauchen. Wir helfen Ihnen bei der Wahl des passenden Gutachtens.
Die Methode und ihre wichtigsten Besonderheiten für diesen Auftrag.
Fachlich erklärt
Bei einer geerbten Immobilie treffen häufig mehrere Fragen zusammen: Was war sie am Tag des Erbfalls wert, was ist sie heute wert, und welcher Betrag kann Grundlage für eine Übernahme innerhalb der Familie sein? Wir legen zuerst den beauftragten Stichtag und die Verwendung fest. Für eine rückwirkende Betrachtung sammeln wir Belege zum damaligen Zustand, zu Vermietung und bestehenden Rechten; beim vollständigen Verkehrswertgutachten wird der heutige Zustand vor Ort besichtigt. Die Marktdaten werden zeitlich passend ausgewählt. Damit wird ein Unterschied zwischen historischem Nachlasswert und heutigem möglichen Verkauf verständlich, ohne die beiden Beträge zu vermischen.
Wurden Dach oder Heizung nach dem Erbfall erneuert, beschreiben Rechnungen und Fotos die zeitliche Entwicklung. Die spätere Investition erscheint nicht automatisch im früheren Wert. Umgekehrt gehört ein damals bestehender Mangel in die historische Betrachtung.
Wohnrechte, Nießbrauch oder laufende Mietverhältnisse beeinflussen Nutzungsmöglichkeiten. Für ihre Einordnung brauchen wir den konkreten Inhalt und die zeitliche Geltung, nicht eine pauschale Prozentzahl aus einer Tabelle.
Ein begründeter Immobilienwert kann Gespräche über Verkauf oder Übernahme versachlichen. Schulden, Erbquoten, Ausgleichsansprüche und steuerliche Folgen werden dadurch nicht berechnet; diese Fragen klären die zuständigen Rechts- und Steuerberatungen.
Gut zu wissen
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu Ihrer Bewertung und zum Auftrag.
Für einen früheren Stichtag benötigen wir möglichst aussagekräftige Nachweise zum damaligen Zustand. Spätere Maßnahmen werden nicht als damals vorhanden angenommen.
Nein. Es bewertet die Immobilie zum beauftragten Stichtag. Erbquoten, Schulden und Ausgleichsansprüche sind rechtlich getrennt zu klären.
Nein. Ob und in welcher Form ein Wertnachweis berücksichtigt wird, hängt vom Einzelfall und den Anforderungen der zuständigen Stelle ab.
Zuerst klären wir Zweck und zeitliche Vorgabe. Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag stimmen im Regelfall überein; eine Abweichung braucht Gründe. Historische Nachweise zeigen den damaligen Zustand. Eine später ausgeführte Maßnahme wird nicht ohne Grundlage in den früheren Zustand übertragen. Besichtigungs- und Ausfertigungsdatum erhalten eigene Bezeichnungen.
Zuerst klären wir das Bewertungsobjekt. Eine Quote am Nachlass ist nicht automatisch ein gesondert verfügbares Recht an einem einzelnen Nachlassgegenstand. Der Wert des Hauses, passende Schuldpositionen und eine spätere rechtliche Gesamtverteilung sind unterschiedliche Aufgaben.
Benennen Sie die benötigten Ergebnisse getrennt: Wert der Immobilie zum vereinbarten Stichtag und Stand der tatsächlichen Forderungen. Ein Grundschuldbetrag beweist den Darlehenssaldo nicht. Die persönliche Zuordnung von Nachlass, Ansprüchen und Schulden wird rechtlich gesondert geklärt.
Das hängt von der konkreten Fragestellung ab. Ein Wert zum Erbfall und ein heutiger Wert für einen Verkauf sind unterschiedliche Aufträge; den rechtlich maßgeblichen Stichtag klären Sie gegebenenfalls mit Beratung.
Sammeln Sie vorhandene Pläne, Grundbuch- und Flächenangaben sowie Angaben zu Nutzung und Zustand. Fehlende Nachweise und eine mögliche Beschaffung besprechen wir vorab einschließlich Kosten.
Ja, wenn Auftrag, Fragestellung und Kommunikation geklärt sind. Für die Beauftragung und den Zugang zum Objekt besprechen wir die praktische Abstimmung mit den Beteiligten.
Ordnen Sie den vollständigen Vertrag dem betroffenen Grundstück und seinem Datum zu. Ergänzen Sie eine Zeitlinie zu Zustand, Vermietung und Rechten vor und nach dem Bewertungsstichtag. Für § 198 Abs. 3 BewG sind gewöhnlicher Geschäftsverkehr, der Zeitraum innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Stichtag und unveränderte maßgebliche Verhältnisse relevant. Ein Kaufangebot oder Preis für einen später veränderten Gegenstand beantwortet diese Voraussetzungen nicht. Steuerliche Beratung und Finanzbehörde beurteilen den konkreten Nachweis; nicht jeder Fall verlangt zusätzlich ein Gutachten.
Es kann den Immobilienwert zu einem gemeinsam festgelegten Stichtag nachvollziehbar machen und dadurch Gespräche über eine Übernahme versachlichen. Welche Zahl für einen Ausgleich maßgeblich ist, welche Schulden einzubeziehen sind und wie die Übertragung gestaltet wird, entscheiden die Beteiligten mit ihrer rechtlichen Beratung. Ein Gutachten ersetzt diese Vereinbarung nicht.
Wir klären, ob die Immobilie vermietet ist, jemand ein Wohnrecht ausübt oder die Nutzung auf einer anderen Grundlage beruht. Verträge und Grundbuchangaben helfen, die wirtschaftlichen Folgen einzuordnen. Für ein vollständiges Verkehrswertgutachten muss der Zugang zum Objekt abgestimmt werden; nicht zugängliche Bereiche und fehlende Unterlagen bleiben als Einschränkung erkennbar.
Ja, ein gemeinsamer Auftrag kann mehrere Objekte umfassen. Jedes Grundstück braucht dennoch eigene Angaben zu Lage, Zustand, Nutzung, Rechten und Marktdaten. Ein einheitlicher Stichtag kann sinnvoll sein, hängt aber von Ihrer Fragestellung ab. Wir definieren je Objekt den benötigten Umfang und vereinbaren Aufwand und Preis vor der Bearbeitung.
Ein später erzielter Preis ist eine Information, aber er beantwortet nicht automatisch die Wertfrage zum Erbfall. Markt und Objektzustand können sich zwischen beiden Zeitpunkten geändert haben; auch besondere Umstände des Verkaufs spielen eine Rolle. Für eine rückwirkende Einordnung benötigen wir Nachweise zum damaligen Zustand und geeignete Marktdaten.
Nennen Sie Objektart, Ort und Anlass. Wir besprechen das weitere Vorgehen.
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