Ihre Immobilie klar beschrieben
Grundstück, Gebäude, Nutzung und sichtbarer Zustand werden im vereinbarten Umfang erfasst. So lässt sich nachvollziehen, auf welches Objekt sich der Wert bezieht.
Verkehrswertgutachten für Immobilien – methodisch klar geladen

Vollständige Wertermittlung
Sie brauchen einen ausführlich begründeten Wert für Ihre Immobilie? Wir besichtigen das Objekt, prüfen Ihre Unterlagen und erklären schriftlich, wie der Wert für den vereinbarten Tag zustande kommt.
Wann ist es sinnvoll?
Geeignet für eine fundierte Vermögensübersicht, Kauf- und Verkaufsentscheidungen oder die Vorbereitung einer Erb- oder Vermögensauseinandersetzung. Wenn eine Stelle das Gutachten verwenden soll, klären wir deren Anforderungen vorab.
Sagen Sie uns, wofür Sie den Wert brauchen. Wir erklären, welches Gutachten dazu passt und welche Unterlagen helfen. Der Bewertungsstichtag ist der Tag, für den wir den Wert ermitteln.
Das erhalten Sie
Sie erhalten eine ausführliche schriftliche Bewertung Ihrer Immobilie für den vereinbarten Tag. Wir erklären den Weg zum Ergebnis – vom Ortstermin über die Unterlagen bis zu den passenden Marktdaten.
Grundstück, Gebäude, Nutzung und sichtbarer Zustand werden im vereinbarten Umfang erfasst. So lässt sich nachvollziehen, auf welches Objekt sich der Wert bezieht.
Sie sehen, welche Daten und Annahmen verwendet wurden und warum der gewählte Rechenweg zu Ihrer Immobilie passt.
Sie können das Ergebnis für Ihre vereinbarte Entscheidung einordnen. Eine besondere Verwendung durch andere Stellen besprechen wir vorher.
Ablauf
Wir besprechen Anlass, Stichtag und Leistungsumfang. Sie stellen die vorhandenen Objektunterlagen bereit; weiteren Beschaffungsbedarf vereinbaren wir gesondert.
Beim vollständigen Verkehrswertgutachten vereinbaren wir einen Termin am Objekt und erfassen dessen sichtbare Merkmale. Die Besichtigung ist zerstörungsfrei und ersetzt keine technische Bauzustandsprüfung.
Wir werten geeignete Marktdaten aus, wählen das passende Verfahren und dokumentieren die Wertableitung im vereinbarten Umfang.
Reguläre Bearbeitungsfrist: 30 Kalendertage nach Besichtigung und vollständigem Eingang aller erforderlichen Unterlagen und Auskünfte. Express nach gesonderter Vereinbarung.
Klare Konditionen
Wir stimmen Auftrag und benötigte Unterlagen mit Ihnen ab. Zusatzleistungen und Fremdkosten werden vorab vereinbart.
für 1.890 €
Mit Vor-Ort-Besichtigung. Für Verkehrswerte unter 1 Mio. € beträgt das Honorar 1.890 €; ab 1 Mio. € gelten 0,6 % des Verkehrswerts. Inklusive 19 % USt.
Preise und Leistungen ansehen
Hier finden Sie die fachlichen Prüfpunkte und Hinweise zu den Unterlagen.
Im Detail
Das ausführliche Gutachten macht die Herleitung zum Bewertungsstichtag überprüfbar: vom Grundstück über bauliche Merkmale und Rechte bis zur Einordnung der Marktdaten. Es dokumentiert auch, welche Informationen vorlagen und welche Annahmen nötig waren.
Ein Kurzgutachten bietet eine kompaktere Darstellung. Bei besonderen Anforderungen einer Behörde, Bank oder eines Gerichts klären wir den Zweck vor Auftragserteilung; eine Anerkennung kann niemand pauschal zusagen.
Grundbuch, Flurkarte, Bauakte oder Pläne, Flächenberechnung und Modernisierungsbelege. Bei Vermietung ergänzen Mietverträge und Ertragsunterlagen die Prüfung.
Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind und ob eine gesonderte Beschaffung nötig wird, stimmen wir für Ihren Auftrag ab.

Einordnung von Aaron Friedrich
„Eine Zahl ohne Erklärung ist wie ein Grundriss ohne Maßstab: Man sieht etwas, kann aber wenig damit anfangen. Im Verkehrswertgutachten zeigen wir, wie Besichtigung, Unterlagen und passende Marktdaten zum Wert für den vereinbarten Tag führen.“
Aaron Friedrich · Sonnenwinkel Immobilienbewertung
Ihr Weg zu mehr Entscheidungssicherheit
Wir betrachten die entscheidenden Merkmale nicht isoliert. Stichtag, Datengrundlage und Bewertungsweg werden so zusammengeführt, dass Sie das Ergebnis und seine Herleitung nachvollziehen können.
Grundstück, Gebäude und erlaubte Nutzung
Lage und Marktpreise für den vereinbarten Tag
Passender Rechenweg und verständliche Erklärung
Ihr Ergebnis
Wertfaktoren, Beispiele und Rechenwege ausführlich erklärt.
Vertiefung zur Leistung
Das Gutachten beschreibt das zu bewertende Grundstück, das Gebäude und die maßgeblichen Rechte zum vereinbarten Stichtag. Beim Ortstermin erfassen wir die sichtbaren Merkmale. Vorhandene Pläne, Flächenangaben, Mietverträge und weitere Nachweise werden eingeordnet. Anschließend wählen wir geeignete Daten und Verfahren aus und erläutern, wie aus diesen Grundlagen der Wert abgeleitet wird.
Bei zurückliegenden Stichtagen können spätere Umbauten nicht einfach dem damaligen Objekt zugerechnet werden. Historische Unterlagen helfen, den Zustand einzuordnen.
Ein Wohnrecht, eine Vermietung oder eine eingeschränkte Nutzung kann die wirtschaftlichen Möglichkeiten verändern. Maßgeblich sind Inhalt und Nachweis des konkreten Rechts.
Vergleichskäufe, Erträge und Sachwertdaten sind nur geeignet, wenn sie zur Objektart, zum Teilmarkt und zum Stichtag passen. Abweichungen werden erläutert.
Bewertungsweg
Die ImmoWertV sieht Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren vor. Wir wählen nach Immobilienart, Marktgepflogenheiten und verfügbaren Daten; die Wahl wird im Gutachten begründet. Ein weiteres Verfahren kann zur Plausibilisierung sinnvoll sein, ist aber nicht für jedes Objekt automatisch erforderlich.
Die drei Verfahren
Die ImmoWertV nennt Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren. Nach § 6 ImmoWertV wählen wir das Verfahren passend zur Objektart, zu den Marktgepflogenheiten und zu den verfügbaren Daten und begründen diese Wahl. Nicht jedes Objekt verlangt dieselbe Methode oder automatisch einen Mittelwert aus mehreren Ergebnissen.
Geeignete Verkäufe ähnlicher Objekte oder passende Vergleichsfaktoren bilden den Ausgangspunkt. Zeitpunkt, Lage, Größe, Zustand und Rechte müssen zum Bewertungsobjekt passen oder sachgerecht angepasst werden. Eine Liste von Angebotspreisen ist kein gleichwertiger Ersatz für belastbare Kaufdaten.
Bei ertragsorientierten Immobilien betrachten wir marktüblich erzielbare Erträge, Bewirtschaftungskosten, Bodenwert, Restnutzungsdauer und geeignete Liegenschaftszinssätze. Die aktuelle Jahresmiete allein beschreibt den Wert nicht: Leerstand, Vertragsbedingungen und absehbare Kosten können die wirtschaftliche Sicht verändern.
Der Sachwert führt den Wert von Boden und nutzbaren baulichen Anlagen zusammen und benötigt einen Bezug zum örtlichen Markt. Frühere Baukosten oder die Summe aller Handwerkerrechnungen ergeben noch keinen Verkehrswert; Alter, Zustand und marktgerechte Anpassung gehören zur Ableitung.
Welcher Weg im konkreten Auftrag tragfähig ist, hängt von den nachgewiesenen Objektmerkmalen und der Qualität der verfügbaren Marktdaten ab. Besonderheiten erläutern wir im Gutachten.
Für Ihre Entscheidung
Sie brauchen einen Immobilienwert, den Sie bei Rückfragen erklären und schriftlich nachlesen können. Das Verkehrswertgutachten verbindet eine Besichtigung mit einer ausführlichen Bewertung. Wir beschreiben Ihre Immobilie, prüfen die verfügbaren Unterlagen und begründen den Wert für den vereinbarten Tag. Das ist besonders hilfreich, wenn Sie eine Preisvorstellung absichern möchten oder mehrere Beteiligte über eine Immobilie entscheiden. Vor dem Auftrag klären wir Ihren Anlass, die geplante Verwendung und die erforderlichen Grundlagen. Sie wissen damit, welcher Umfang für Ihre Wertfrage vorgesehen ist.
Wir begründen den Immobilienwert ausführlich, damit Sie einen Kaufpreis prüfen oder Ihre Preisvorstellung beim Verkauf erklären können.
Für Kaufinteressierte lässt sich ein geforderter Preis anhand von Objektmerkmalen und geeigneten Marktdaten besser einordnen. Das Gutachten setzt weder den späteren Verkaufspreis fest noch ersetzt es eine technische Prüfung. Interessant sind gerade die Abweichungen vom üblichen Vergleichsobjekt: ein Anbau mit unklarer Genehmigungslage, Modernisierungen mit unterschiedlichem Alter, eine sehr große Grundstückstiefe oder ein vermietetes Haus. Wir halten fest, welche Merkmale belegt sind und wo die Datenlage Grenzen setzt. Wenn der Preiswunsch bereits feststeht, ist es besonders hilfreich, abweichende Annahmen vorab zu benennen. So lässt sich später erkennen, ob über den Markt, das Objekt oder eine ungeklärte Unterlage gesprochen wird.
Wir erstellen eine nachvollziehbare Wertgrundlage, auf die sich Gespräche zwischen Erben, Miteigentümern oder Familienmitgliedern beziehen können.
Dafür muss der Stichtag zur beabsichtigten Entscheidung passen. Ein Verkehrswert am Tag eines vergangenen Ereignisses kann von einem heutigen Marktwert deutlich abweichen. Wir betrachten den Zustand und die tatsächliche Nutzung zum vereinbarten Zeitpunkt, soweit sie sich belegen lassen. Persönliche Bindungen an das Haus, individuelle Ausgleichsvereinbarungen und Kreditreste gehören nicht einfach in den Immobilienwert; solche Fragen werden neben der Bewertung geklärt. Bei mehreren Beteiligten sollte außerdem ein gemeinsamer Auftrag oder zumindest eine eindeutige Weitergabe der Bewertungsfrage vereinbart werden. Das verhindert, dass dieselbe Zahl für unterschiedliche Zeitpunkte oder Objektzustände verwendet wird.
Wir besprechen vor dem Auftrag, welcher Gutachtenumfang zu Ihrer Wertfrage und dem vorgesehenen Empfänger passt.
Unterschiedliche Empfänger können eigene Anforderungen an Stichtag, Form, Qualifikation und Unterlagen stellen. Wir besprechen, ob der beauftragte Umfang dazu passt, bevor Aufwand entsteht. Ein privat beauftragtes Gutachten ist keine Zusage, dass eine andere Stelle den Wert übernimmt. Gerade bei rückwirkenden Bewertungen oder strittigen Merkmalen ist eine transparente Trennung zwischen nachgewiesenen Fakten und begründeten Annahmen entscheidend. Auch der Unterschied zwischen Verkehrswert und einem bankinternen Beleihungswert kann wichtig sein. Beide dienen unterschiedlichen Zwecken; wir ermitteln mit diesem Auftrag den vereinbarten Immobilienwert, nicht eine Kreditentscheidung.
Ein Beispiel zur Orientierung
Ein Eigentümer orientiert sich am Nachbarhaus, ein Interessent an einem Online-Wert. Beides klingt plausibel – trotzdem liegen die Zahlen weit auseinander.
So gehen wir dabei vor
Sie können Preisvorstellungen mit einer begründeten Bewertung abgleichen. Das Gutachten verspricht keinen Verkaufspreis; es zeigt, welcher Wert sich für den vereinbarten Tag nachvollziehbar herleiten lässt.
Das ist eine beispielhafte Situation, kein Bericht über einen Kundenauftrag.
Ihre Immobilie verstehen
Ihr Gutachten zeigt, welches Grundstück, Gebäude und welche Nutzung bewertet wurden. Beim Ortstermin erfassen wir die sichtbaren Merkmale. Anschließend verbinden wir diese mit Plänen, Flächenangaben, Rechten und passenden Marktdaten. Wir erklären den verwendeten Rechenweg und den Einfluss wesentlicher Besonderheiten, etwa einer Vermietung, eines Anbaus oder eines Wohnrechts. Sie können die Herleitung des Werts nachlesen und für Ihre Gespräche verwenden. Wenn das Gutachten bei einer bestimmten Stelle vorgelegt werden soll, besprechen wir deren Anforderungen vorab. Die enthaltene Besichtigung erfolgt zerstörungsfrei; bei einer zusätzlich nötigen technischen Untersuchung stimmen wir den weiteren Bedarf mit Ihnen ab.
Sie erhalten den Immobilienwert mit ausführlicher Erklärung und Besichtigung. Nennen Sie uns Adresse, Anlass und gewünschte Verwendung; wir klären den passenden Auftrag.
Kurz abstimmen, passend starten
Schreiben Sie uns, wo die Immobilie liegt und wofür Sie ihren Wert brauchen. Wir helfen Ihnen bei der Wahl des passenden Gutachtens.
Die Methode und ihre wichtigsten Besonderheiten für diesen Auftrag.
Fachlich erklärt
Ein vollständiges Gutachten verbindet drei Ebenen: den Auftrag mit seinem Bewertungsstichtag, die Eigenschaften der konkreten Immobilie und die dafür geeigneten Marktdaten. Beim vereinbarten Ortstermin werden sichtbare Merkmale erfasst; Pläne, Flächen, Rechte und gegebenenfalls Erträge werden anhand der vorliegenden Nachweise eingeordnet. Danach wird das zur Objektart und Datenlage passende Wertermittlungsverfahren ausgewählt und begründet. Das Ergebnis ist keine mechanische Mittelung mehrerer Zahlen. Es zeigt, welche Informationen den Wert tragen, welche Anpassungen erforderlich waren und an welchen Stellen Annahmen verbleiben.
Ein tatsächlich verkaufter Vergleichsfall kann wertvoll sein, wenn Lage, Zustand und Nutzung vergleichbar sind. Eine lange Liste fremder Angebotspreise wird nicht allein durch ihre Länge überzeugend. Abweichungen müssen sachgerecht erklärt werden.
Bei rückwirkenden Bewertungen brauchen wir Hinweise auf den damaligen Zustand und die damaligen Marktverhältnisse. Spätere Renovierungen oder heutige Inserate werden nicht stillschweigend in den historischen Wert eingerechnet. Fehlende Nachweise bleiben erkennbar.
Neben dem Wertbetrag erhalten Auftraggeber eine nachvollziehbare Begründung. So lassen sich Einwände zu Flächen, Rechten oder Vergleichsdaten gezielt prüfen. Eine zerstörende Untersuchung verborgener Bauteile gehört nicht zur üblichen Wertermittlung.
Auch mit offenen Unterlagen sinnvoll starten
Ein Verkehrswertgutachten braucht eine nachvollziehbare Tatsachengrundlage. Wenn einzelne Bauunterlagen fehlen, ist deshalb zunächst deren Bedeutung für Ihre konkrete Wertfrage zu klären. Die Zahl der vorhandenen Dateien sagt wenig darüber aus, ob Nutzung, Fläche und Zustand ausreichend belegt sind.
Geben Sie an, welcher Gebäudeteil betroffen ist und was sich bisher nicht nachvollziehen lässt. Fehlt der ursprüngliche Grundriss, ein späterer Nachtrag oder die Grundlage einer Flächenangabe? Ordnen Sie die vorhandenen Belege nach Datum und Herkunft. Bei einem früheren Bewertungsstichtag ist besonders wichtig, ob die Unterlage tatsächlich den damaligen Zustand beschreibt.
Die Besichtigung kann sichtbare Eigenschaften des Objekts erfassen. Ein aktuelles Aufmaß kann die Maße klären, soweit es beauftragt ist. Damit sind jedoch nicht automatisch Fragen zur Genehmigung oder zur Nutzung beantwortet. Wenn ein offener Punkt die Wertableitung wesentlich beeinflusst, wird besprochen, welche weitere Klärung benötigt wird und wer diese übernimmt. Bereits vorliegende Archivantworten helfen, unnötige doppelte Anfragen zu vermeiden.
Ein pauschaler Abschlag für eine fehlende Akte ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Entscheidend ist, welche Angaben belastbar sind und welche Grenzen bestehen bleiben. Teilen Sie daher mit, wofür Sie das Gutachten verwenden möchten und ob Dritte besondere Anforderungen gestellt haben. Auf dieser Grundlage lässt sich der passende Umfang abstimmen. Bewahren Sie widersprüchliche Dokumente auf; markieren Sie die Unterschiede, statt nur die günstigste Angabe weiterzugeben.
Für die erste Anfrage genügen Objektart, Ort, Anlass und eine kurze Liste der fehlenden Nachweise. Schicken Sie vorhandene Unterlagen geordnet und kennzeichnen Sie ungeklärte Aussagen ausdrücklich.
Bauakte fehlt: Schritte und Grenzen verstehenDen passenden Auftrag vorbereiten

Der Auftrag sollte erkennen lassen, welche Immobilie oder welcher Anteil bewertet wird und für welchen Zweck die Aussage gebraucht wird. Eine Adresse allein kann dafür zu ungenau sein, etwa wenn mehrere Einheiten, Grundstücke oder unterschiedlich genutzte Gebäudeteile zusammengehören. Nennen Sie, was Teil der Aufgabe sein soll und wer den Bericht später verwenden möchte. Der konkrete Bewertungsgegenstand ist von der persönlichen Vermögenslage des Eigentümers zu trennen.
Hinzu kommen der maßgebliche Zeitpunkt und die zugrunde gelegten Eigenschaften. Eine heutige Besichtigung bedeutet nicht automatisch, dass jede Aufgabe einen heutigen Wert verlangt. Bei einer zurückliegenden Bewertung werden möglichst geeignete Nachweise zum damaligen Zustand benötigt. Bei einer ausdrücklich vereinbarten Annahme muss sichtbar bleiben, was tatsächlich festgestellt und was vorausgesetzt wird. Ein präziser Auftrag hilft allen Beteiligten, dieselbe Frage an den Bericht zu stellen.
Ein nachvollziehbares Gutachten verbindet Objektbeschreibung, verwendete Grundlagen und Wertableitung. Leser sollten verstehen können, welche Merkmale für die konkrete Immobilie erheblich sind und welche Daten zur Einordnung herangezogen wurden. Ein umfangreicher Anhang ersetzt diesen Zusammenhang nicht. Umgekehrt muss nicht jede theoretisch denkbare Frage ohne Bezug zum Objekt behandelt werden. Der vereinbarte Zweck bestimmt, welche Aussagen erforderlich sind.
Achten Sie insbesondere auf die Trennung zwischen eigener Feststellung, vorgelegtem Dokument und mitgeteilter Angabe. Eine Modernisierungsrechnung kann einen Umfang erklären, ein Foto einen sichtbaren Zustand und ein Plan einen bestimmten Zeichnungsstand. Wo diese Grundlagen voneinander abweichen, braucht es eine Erläuterung. Fragen Sie bei Unklarheit nach der betreffenden Eigenschaft und ihrer Berücksichtigung, statt nur eine höhere oder niedrigere Endzahl zu verlangen.
Eine fehlende Unterlage ist zunächst eine konkrete Informationslücke. Ihre Bedeutung hängt davon ab, welche Aussage sie tragen soll. Ein fehlendes älteres Detail kann anders einzuordnen sein als eine ungeklärte Nutzung eines ganzen Gebäudeteils. Teilen Sie daher mit, was vorhanden ist, was fehlt und welche Veränderungen Ihnen bekannt sind. Eine ungeprüfte Zusicherung vollständiger Akten wäre für den Auftrag weniger hilfreich als eine offen bezeichnete Lücke.
Anschließend wird der nötige nächste Schritt eingegrenzt. Vielleicht genügt ein vorhandener anderer Nachweis, vielleicht ist eine gezielte Beschaffung oder zusätzliche Klärung erforderlich. Nicht jede Lücke lässt sich durch eine beliebige Annahme oder einen pauschalen Abschlag ersetzen. Ebenso muss nicht vorsorglich jede mögliche Untersuchung beauftragt werden. Entscheidend ist, ob die Grundlage die benötigte Wertaussage nachvollziehbar trägt und welche Grenzen benannt werden müssen.
Eine Besichtigung zur Wertermittlung ist keine umfassende Bestätigung aller technischen Bauteile. Wenn beispielsweise eine Schadensursache ungeklärt ist, kann dafür eine eigene Untersuchung notwendig werden. Die geeignete Fragestellung lautet dann, welche zusätzliche Information den konkreten Wertansatz beeinflussen kann. Erst mit diesem Bezug lässt sich ein sinnvoller Untersuchungsumfang abstimmen. Eine allgemeine Zusage mangelfreier Bausubstanz wird durch das Verkehrswertgutachten nicht erteilt.
Auch rechtliche Streitfragen, steuerliche Gestaltung oder persönliche Ausgleichsansprüche sind von der Immobilienwertfrage zu unterscheiden. Ein Gutachten kann eine Grundlage für weitere Entscheidungen liefern, garantiert aber weder einen bestimmten Verkaufspreis noch die Anerkennung durch jede Stelle. Benennen Sie einen vorgesehenen Empfänger und besondere Anforderungen vorab. So kann geklärt werden, welchen Beitrag die Bewertung leisten soll und welche Beratung gegebenenfalls daneben gebraucht wird.
Vergleichen Sie zunächst denselben Gegenstand und Umfang. Enthält das Angebot eine Besichtigung? Welcher Stichtag und welche Unterlagen sind gemeint? Sind zusätzliche Objektteile oder besondere Annahmen eingeschlossen? Erst wenn diese Grundlagen ausreichend übereinstimmen, wird ein reiner Preisvergleich aussagekräftiger. Eine günstige Gesamtsumme kann einen anderen Leistungsumfang beschreiben; ein höherer Betrag erklärt seine zusätzliche Leistung ebenfalls nicht von selbst.
Die bestehenden Sonnenwinkel-Preise bleiben maßgeblich und werden hier nicht verändert. Fragen Sie konkret nach enthaltenen Leistungen, möglichen zusätzlich erforderlichen Informationen und dem Vorgehen bei einer erkennbaren Erweiterung der Aufgabe. Ein Vergleich muss keine komplizierte Tabelle werden. Eine kurze gemeinsame Liste mit Bewertungsgegenstand, Termin-/Besichtigungsumfang, Bericht und offenen Zusatzfragen verhindert bereits viele Missverständnisse. Verbindliche Absprachen gehören in den tatsächlich vereinbarten Auftrag.
Schreiben Sie für die erste Abstimmung, um welche Immobilie es geht, wofür Sie den Wert benötigen und welche besondere Frage Sie beschäftigt. Wenn sich das Objekt während einer Sanierung verändert oder mehrere Beteiligte unterschiedliche Zustände meinen, nennen Sie dies gleich zu Beginn. Ein solcher Hinweis hilft, die Aufgabe passend zu begrenzen. Sie müssen keine Fachbegriffe verwenden und keine eigene Wertberechnung vorbereiten.
Sonnenwinkel erläutert anschließend den zum Anlass passenden Gutachtenumfang und die dafür benötigten Grundlagen. Bereits vorhandene Unterlagen können zunächst geordnet werden; eine fehlende Akte muss nicht vor jedem ersten Gespräch vollständig neu beschafft werden. Die örtliche Standortseite hilft bei konkreten Objektfragen, die Ratgeber bei einzelnen Vorbereitungsschritten. Für eine Beauftragung bleiben Gegenstand, Zweck, Stichtag und vereinbarte Leistung ausschlaggebend.
Grundlagen: § 2 ImmoWertV – Bewertungsgrundlagen und § 6 ImmoWertV – begründete Verfahrenswahl. Redaktioneller Stand: 28.10.2026.
Gut zu wissen
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu Ihrer Bewertung und zum Auftrag.
Ja, wenn die Fragestellung und die damaligen Objekt- und Marktdaten ausreichend geklärt werden können. Welche zusätzlichen Unterlagen nötig sind, prüfen wir vor dem Auftrag.
Nein. Die Besichtigung ist zerstörungsfrei und erfasst sichtbare Merkmale. Verborgene Schäden, Schadstoffe und bautechnische Ursachen erfordern gegebenenfalls eine gesonderte fachliche Untersuchung.
Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauunterlagen, Wohnflächenberechnung und bei Vermietung Mietverträge sind oft hilfreich. Welche davon für das Objekt nötig sind, klären wir im Einzelfall.
Wir prüfen, welche Wirkung bereits in Vergleich, Zustand, Ertrag oder einer anderen Anpassung enthalten ist. Eine zusätzliche Berücksichtigung braucht eine belegte besondere Abweichung und eine nachvollziehbare marktbezogene Herleitung. Ein Kostenangebot ist kein automatisch gleich hoher Wertabschlag. Derselbe Einfluss wird nicht nochmals vollständig erfasst, nur weil er an mehreren Stellen beschrieben werden kann.
Die Besichtigung dient der vereinbarten Wertfrage und dem Abgleich erkennbarer Merkmale mit Unterlagen. Sie umfasst nicht automatisch Tragwerksuntersuchungen, Bauteilöffnungen oder eine vollständige Mängelerfassung. Ein sichtbarer Befund und seine technisch geklärte Ursache werden unterschieden. Wenn eine besondere Fachuntersuchung erforderlich ist, wird die fehlende Grundlage benannt.
Der Nominalbetrag einer Grundschuld ist nicht automatisch die offene Darlehensforderung und wird nicht ungeprüft vom Immobilienwert abgezogen. Wir klären zuerst Bewertungsobjekt, Rechtszustand und Zweck. Für eine persönliche Erlösrechnung werden aktuelle Forderungsnachweise getrennt benötigt.
Es dokumentiert Bewertungsobjekt und Stichtag, verwendete Unterlagen, wesentliche Merkmale, passende Marktdaten, die gewählten Verfahren und die begründete Wertableitung. Der genaue Aufbau richtet sich nach Auftrag und Objekt.
Er kann ein Ausgangspunkt für den Bodenwert sein. Größe, Zuschnitt, Erschließung, Lage und Nutzung des konkreten Grundstücks können vom typisierten Richtwertgrundstück abweichen.
Am besten vor der Beauftragung. Ein geplanter Empfänger kann besondere Anforderungen an Form, Stichtag oder Qualifikation stellen; dessen spätere Entscheidung über die Verwendung bleibt eigenständig.
Stellen Sie Grundstücks- und Flächenpläne neben die vorhandenen Nutzungsvereinbarungen und Zugangsrechte. Die gemeinsame betriebliche Verwendung bestätigt nicht, dass sämtliche Flächen zum selben Eigentumsgegenstand gehören. Der Auftrag beschreibt, welche Position bewertet wird und welche Rechte für die Nutzbarkeit dokumentiert sind. Sportgeräte, Mitgliedseinnahmen und technischer Kapazitätsnachweis bleiben eigene Größen. Der Ortstermin im Verkehrswertgutachten bestätigt keine umfassende Anlagensicherheit oder Freigabe für zusätzliche Veranstaltungen; erforderliche Fachklärungen werden passend zum Wertzweck benannt.
Teilen Sie bekannte Hinweise, eindeutig zugeordnete Fachberichte und geplante Eingriffe mit. Verdacht, bestätigter Materialbefund und dokumentierte Arbeiten werden nicht gleichgesetzt. Ein Ergebnis zu einem einzelnen Bereich gilt nicht automatisch für das gesamte Gebäude. Die Besichtigung im Verkehrswertgutachten ist keine pauschale Schadstoffuntersuchung oder Freigabe für Bauarbeiten. Erforderliche fachkundige Erkundung und Maßnahmenplanung haben einen eigenen Umfang. Für den Wert bleiben dokumentierter Zustand, abgegrenzte Kosten und offene Annahmen nachvollziehbar getrennt.
Nicht zwingend. Wichtig sind ein abgestimmter Zugang zu den relevanten Räumen und eine Person, die Fragen zur Nutzung und zu dokumentierten Veränderungen beantworten kann. Wer den Termin begleitet, klären wir mit Ihnen vorab. Fehlende Zugänge oder abweichende Angaben halten wir fest, damit die Grundlage der Bewertung nachvollziehbar bleibt.
Ja, wenn der Bewertungsauftrag die betroffenen Grundstücke, Gebäude und Rechte eindeutig beschreibt. Ob sie wirtschaftlich zusammengehören oder gesondert zu bewerten sind, hängt von Nutzung und rechtlicher Situation ab. Wir prüfen den erforderlichen Aufwand anhand Ihrer Unterlagen und vereinbaren den konkreten Umfang sowie mögliche Zusatzkosten vor Beginn.
Angebotspreise zeigen Erwartungen, aber nicht automatisch abgeschlossene Markttransaktionen. Wir prüfen, welche für Objektart, Lage und Bewertungsstichtag geeigneten Daten verfügbar sind. Unterschiede etwa bei Zustand, Flächen, Nutzung und Rechten müssen in der Herleitung eingeordnet werden; einzelne scheinbar ähnliche Anzeigen ergeben für sich noch keinen belastbaren Verkehrswert.
Wir sprechen widersprüchliche oder fehlende Angaben früh an und prüfen, welche Nachweise beschafft oder plausibilisiert werden können. Ist eine Eigenschaft nicht ausreichend belegt, wird die verwendete Annahme offengelegt und ihre Bedeutung für das Ergebnis erläutert. Zusätzliche Auskünfte, Fremdkosten oder Prüfungen vereinbaren wir vorher, statt sie stillschweigend vorauszusetzen.
Nennen Sie Objektart, Ort und Anlass. Wir besprechen das weitere Vorgehen.
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