
Sonnenwinkel Ratgeber · Bewertung & Objektmerkmale
Besondere Grundstücksmerkmale: Wertwirkung ohne doppelte Abschläge
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale verständlich einordnen: Schäden, Erträge, Rechte und Marktbezug ohne doppelte Wertkorrektur prüfen.
Sonnenwinkel Immobilienbewertung · Fachartikel zur Immobilienbewertung · Aktualisiert am
Auf einen Blick
Das Wichtigste für Ihre Entscheidung
Besondere Merkmale werden im Verhältnis zum konkreten Markt und Bewertungsmodell bestimmt.
Ein sichtbarer Schaden, seine Ursache, Kosten und Marktreaktion sind verschiedene Informationen.
Auch positive Abweichungen können relevant sein; ein Zuschlag braucht ebenfalls Begründung.
Denselben Einfluss nicht mehrfach in Ertrag, Zustand und Sonderkorrektur erfassen.

Aus der Bewertungspraxis
„Bei einem besonderen Nachteil frage ich nach seiner belegten Wirkung und danach, wo diese Wirkung bereits gerechnet wurde. Ein niedrigerer Ertrag, ein Zustandsansatz und ein zusätzlicher Abschlag können denselben Sachverhalt betreffen. Eine verständliche Bewertung macht diese Zusammenhänge sichtbar, statt jede auffällige Eigenschaft nochmals abzuziehen.“
Aaron Friedrich · Sonnenwinkel Immobilienbewertung
Abschnitt 01
Was mit besonderen objektspezifischen Merkmalen gemeint ist
Die Abkürzung boG steht für besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale. § 8 ImmoWertV ordnet darunter wertbeeinflussende Eigenschaften ein, die nach Art oder Umfang erheblich vom Üblichen des jeweiligen Grundstücksmarkts oder den zugrunde gelegten Modellen abweichen. Gemeint ist deshalb nicht einfach alles, was an einem Haus auffällt. Der Bezug zum konkreten Markt und zum verwendeten Ansatz ist entscheidend.
Für Eigentümer ist die praktische Frage: Welche belegte Besonderheit wird durch die üblichen Daten noch nicht passend erfasst? Ein älteres Bad kann in einem Vergleich mit ähnlich alten Häusern bereits enthalten sein. Ein ungewöhnlich großer, nachgewiesener Schaden könnte dagegen eine zusätzliche Betrachtung verlangen. Die Einordnung folgt der konkreten Datengrundlage. Eine Liste allgemeiner Mängel ohne Modellbezug erklärt noch keine zusätzliche Wertkorrektur.
Klarheit für Ihre Entscheidung
Vom Sondermerkmal zur begründeten Wirkung
Fiktiv: 400.000 € marktangepasster Zwischenwert und ein separat begründeter Einfluss von −15.000 € ergeben 385.000 €. Die 15.000 € sind keine pauschale Schadensquote; bereits erfasste Nachteile werden nicht erneut abgezogen.
- 1
Abweichung mit geeigneten Nachweisen
- 2
Bereits im Modell erfasste Einflüsse
- 3
Marktgerechte zusätzliche Berücksichtigung
Ihr Ergebnis
Jeden Einfluss nachvollziehbar erfassen
Abschnitt 02
Allgemeiner Zustand und besondere Abweichung auseinanderhalten
Eine Immobilie hat immer individuelle Eigenschaften. Alter, Ausstattung, Lage und gewöhnlicher Erhaltungszustand müssen jedoch nicht sämtlich als boG behandelt werden. Viele dieser Merkmale bilden bereits die Grundlage der üblichen Wertableitung. Ein Merkmal wird nicht allein deshalb besonders, weil ein Verkäufer oder Käufer es betont. Die Herleitung benötigt eine nachvollziehbare Abweichung von den tatsächlich verwendeten Vergleichs- oder Modelldaten.
Fragen Sie im Gutachten nach dem Ausgangspunkt: Welche Objektart, welcher Zustand und welche Nutzbarkeit stecken in den Daten? Erst danach lässt sich beurteilen, ob ein zusätzlicher Ansatz nötig ist. Dieselbe Eigenschaft kann in einem Datenmodell bereits erfasst sein und in einem anderen gesonderte Berücksichtigung verlangen. Das ist kein Freibrief für wechselnde Abzüge, sondern ein Grund, Quelle, Modell und Objektanpassung ausdrücklich zusammen zu dokumentieren.
Abschnitt 03
Bauschaden: Befund und wirtschaftliche Wirkung verbinden
Ein Foto einer feuchten Wand beschreibt zunächst eine sichtbare Feststellung. Für die Wertfrage können Ursache, Ausdehnung, erforderliche Maßnahmen und die verbleibende Unsicherheit entscheidend sein. Eine Wertbesichtigung liefert keine vollständige technische Diagnose jeder Konstruktion. Wo zusätzliche Untersuchungen erforderlich sind, werden deren Ergebnisse oder klar begrenzte Annahmen in die Bewertungsgrundlage übernommen. Ein vermuteter Schaden darf nicht als sicher quantifizierter Aufwand erscheinen.
Auch ein fachlich beschriebenes Kostenangebot beantwortet noch nicht automatisch die gesamte Wertwirkung. Es muss zum festgestellten Umfang und zum Bewertungsstichtag passen. Die Marktreaktion kann sich aus Nutzbarkeit, Aufwand und verbleibenden Risiken ergeben. Der Ratgeber nennt deshalb keine feste Umrechnung „Kosten gleich Wertverlust“. Wichtig ist außerdem, ob der Zustand bereits im Vergleich berücksichtigt wurde. Ein weiterer voller Abzug desselben Nachteils könnte sonst eine Doppelberücksichtigung erzeugen.
Abschnitt 04
Ungewöhnliche Ertragsverhältnisse konkret beschreiben
Bei einem vermieteten Objekt kann eine besondere Situation in den Erträgen liegen. Dazu werden Vertragslage, tatsächliche Zahlungen, rechtliche Bindungen und nachhaltig erreichbare Erträge auseinandergehalten. Ein vorübergehender Leerstand ist anders zu prüfen als eine dauerhaft eingeschränkte Nutzbarkeit. Die reine Aussage „Miete zu niedrig“ beschreibt weder den Grund noch die Zeitdauer und liefert keine fertige wertmäßige Korrektur.
Verwenden Sie eine belegte Mietaufstellung mit Datum, Flächenbezug und eindeutiger Trennung von Netto- und Bruttobeträgen. Prüfen Sie anschließend, wo die Situation in der Rechnung bereits erfasst ist. Wer den Rohertrag reduziert und denselben Ausfall nochmals vollständig kapitalisiert, kann denselben Einfluss zweimal zählen. Gewöhnliches Mietausfallrisiko und ein außergewöhnlicher konkreter Sachverhalt benötigen eine verständliche Abgrenzung. Vertragsfragen werden dabei nicht durch eine allgemeine Immobilienkennzahl entschieden.
Abschnitt 05
Rechte, Nutzung und positive Merkmale mit Nachweisen prüfen
Besondere Eigenschaften können rechtliche oder tatsächliche Nutzungsmöglichkeiten betreffen. Ein Wohnrecht, eine außergewöhnliche Verpflichtung oder eine konkret begrenzte Nutzung verlangt die zugrunde liegenden Unterlagen. Ein Schlagwort im Grundbuch oder Exposé reicht oft nicht, um Dauer, Umfang und wirtschaftliche Wirkung zu bestimmen. Rechte werden nicht allein wegen ihrer Existenz mit einem beliebigen Prozentabzug bewertet.
Auch eine positive Abweichung braucht dieselbe Sorgfalt. Ein überdurchschnittlicher Erhaltungszustand oder eine tatsächlich belegte besondere Nutzungsmöglichkeit kann wirtschaftlich relevant sein, muss aber in Daten und Markt eingeordnet werden. Ein Ausbau ohne geklärte Nutzbarkeit ist noch kein gesicherter Vorteil. Eine neue Rechnung für einzelne Bauteile beweist ebenso wenig, dass das gesamte Gebäude neuwertig ist. Positive und negative Ansätze unterliegen einer gemeinsamen Pflicht zur nachvollziehbaren Begründung.
Abschnitt 06
An welcher Stelle der Wertrechnung der Einfluss erscheint
Eine verständliche Herleitung zeigt zunächst, wie der gewöhnliche Ausgangswert aus geeigneten Daten ermittelt wird. Anschließend wird erkennbar, wie allgemeine Marktverhältnisse und besondere Objektfragen berücksichtigt werden. Die genaue Rechnung hängt vom gewählten Verfahren und seinem Modell ab. Für Eigentümer ist vor allem wichtig, dass Zwischenwerte klare Namen tragen und nicht mit dem endgültigen Verkehrswert verwechselt werden.
Eine spätere besondere Korrektur ist nicht unabhängig von den vorherigen Schritten. Dokumentieren Sie zu jedem Merkmal, ob es bereits in einem Vergleich, Ertragsansatz, Zustand oder einer anderen Anpassung enthalten ist. Erst der noch nicht erfasste Einfluss gehört in eine zusätzliche Berücksichtigung. Eine entsprechende Erläuterung kann kurz sein, muss aber konkret bleiben. Ein allgemeiner Satz über „Risikoabschläge“ macht eine unklare oder doppelte Rechnung nicht nachvollziehbar.
Abschnitt 07
Fiktives Beispiel: eine begründete Korrektur nachvollziehen
Das folgende Beispiel ist vollständig erfunden. Ein marktangepasster Zwischenwert von 400.000 € wird angenommen. Für ein separat belegtes Sondermerkmal wird im Beispiel eine zusätzliche Wirkung von minus 15.000 € unterstellt, die zuvor noch nicht enthalten war. Rechnerisch ergibt sich 385.000 €. Die 15.000 € sind eine freie Rechenannahme und keine festgestellte Schadenssumme, Kostenpauschale oder regionale Marktauskunft.
Wenn der gleiche Nachteil bereits vollständig im Zwischenwert enthalten wäre, wäre ein erneuter Abzug der angenommenen 15.000 € falsch. Ist dort nur ein Teil erfasst, muss die zusätzliche Wirkung entsprechend begründet werden; sie folgt nicht aus bloßem Halbieren. Das Beispiel verdeutlicht die Logik, nicht die Höhe eines echten Ansatzes. Für ein reales Objekt benötigen Sie geeignete Nachweise, die konkrete Modellgrundlage und eine nachvollziehbare wirtschaftliche Herleitung.
Abschnitt 08
Unsicherheit benennen statt mehrere Pauschalen stapeln
Unvollständige Unterlagen können die Einordnung erschweren. Eine offene Frage ist jedoch kein Beweis für den ungünstigsten denkbaren Zustand. Beschreiben Sie, was bekannt ist, was geprüft wurde und welche Annahme für die Rechnung verwendet wird. Bei einer wesentlichen ungeklärten Ursache kann zunächst eine weitere Fachprüfung erforderlich sein. Eine präzise Grenze der Aussage ist hilfreicher als ein unbegründeter Sicherheitsabschlag.
Auch mehrere auffällige Symptome können eine gemeinsame Ursache haben. Dann dürfen sie nicht unbemerkt als voneinander unabhängige Risiken gerechnet werden. Eine Tabelle mit Befund, Nachweis, möglicher Überschneidung und Bewertungsansatz hilft beim Abgleich. Falls ausdrücklich verschiedene Szenarien betrachtet werden, erhalten sie klare Bezeichnungen. Ein Szenario ist weder die Feststellung eines tatsächlich vorhandenen Schadens noch eine verbindliche Prognose zur späteren Entwicklung.
Abschnitt 09
Welche Unterlagen eine Sonderkorrektur überprüfbar machen
Je nach Merkmal können technische Berichte, Angebote mit Leistungsumfang, Mietverträge, Zahlungsnachweise, Grundbuchurkunden oder behördliche Unterlagen nötig sein. Entscheidend ist die Zuordnung zum bewerteten Objekt und zum maßgeblichen Stichtag. Eine spätere Reparaturrechnung kann einen historischen Zustand unterstützen, beweist aber nicht ohne weitere Prüfung, dass genau derselbe Umfang bereits früher vorlag.
Halten Sie zu jeder Unterlage Datum, Verfasser, Objektbezug und bekannte Einschränkungen fest. Notieren Sie zudem, ob eine Rechnung mehrere Maßnahmen umfasst, von denen nur ein Teil das besondere Merkmal betrifft. Vermeiden Sie die ungeprüfte Übernahme einer Gesamtzahl in die Bewertung. Der fachliche Ansatz erklärt dann, wie aus den geeigneten Informationen eine marktbezogene Wirkung abgeleitet wurde. So kann auch ein anderer Beteiligter den Zusammenhang prüfen.
Abschnitt 10
Die richtige Frage vor dem Wertauftrag stellen
Stellen Sie die Besonderheit möglichst konkret dar: Welche Eigenschaft ist bekannt, welche Information fehlt und wofür wird der Wert gebraucht? Das erleichtert die Abstimmung von Stichtag, Datenbasis und Umfang. Die Bewertung beantwortet die wirtschaftliche Wertfrage. Sie ersetzt weder eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung noch eine vollständige technische Ursachenprüfung oder individuelle Rechtsberatung.
Bei Sonnenwinkel gehört zum Verkehrswertgutachten eine Besichtigung. Das Kurzgutachten für 990 € erfolgt ohne Vor-Ort-Termin und kann deshalb keine neue eigene Ortsfeststellung liefern. Für wesentliche ungeklärte Merkmale wird vorab besprochen, welche geeigneten Nachweise vorhanden sind. Das Ziel ist eine verständliche Herleitung mit klarer Grundlage. Es wird keine pauschale Quote für Schäden, Rechte oder besonders gute Ausstattung zugesagt.
Häufige Fragen
Noch offen? Diese Antworten helfen weiter.
Was bedeutet boG?
boG bezeichnet besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale. Die Einordnung richtet sich nach erheblicher Abweichung vom jeweiligen Markt oder zugrunde gelegten Modell. Sie ist keine allgemeine Sammlung aller individuellen Eigenschaften eines Hauses.
Ist jedes alte Bauteil ein besonderes Merkmal?
Nein. Alter und gewöhnlicher Zustand können bereits in den verwendeten Daten oder Ansätzen enthalten sein. Für eine zusätzliche Berücksichtigung muss die besondere Abweichung und deren bislang nicht erfasste Wirkung erklärt werden.
Entspricht ein Schadensabschlag immer den Reparaturkosten?
Das folgt nicht automatisch. Ein Kostenangebot benötigt einen passenden Leistungsumfang und Zeitpunkt. Für die Wertwirkung werden außerdem Marktbezug, Nutzbarkeit und bereits enthaltene Einflüsse geprüft.
Können besondere Merkmale den Wert auch erhöhen?
Eine belegte positive Abweichung kann relevant sein. Ein Zuschlag benötigt ebenfalls passende Nachweise und eine nachvollziehbare Einordnung. Eine bloße Vermarktungsbehauptung oder neue Einzelrechnung ist kein pauschaler Wertzuschlag.
Warum ist Doppelberücksichtigung ein Problem?
Wenn derselbe Nachteil etwa im Ertrag und nochmals vollständig als Sonderabschlag enthalten ist, wird seine Wirkung mehrfach gerechnet. Die Herleitung muss zeigen, wo der Einfluss erfasst wurde und welcher zusätzliche Teil noch verbleibt.
Wie werden ungeklärte Merkmale behandelt?
Bekanntes, offene Fragen und verwendete Annahmen werden kenntlich gemacht. Wesentliche technische oder rechtliche Unsicherheiten können weitere geeignete Klärung benötigen. Ein frei gewählter Sicherheitsabschlag ersetzt keine belastbare Grundlage.
Prüft ein Kurzgutachten einen Schaden vor Ort?
Nein. Das Kurzgutachten von Sonnenwinkel für 990 € enthält keinen Vor-Ort-Termin. Das Verkehrswertgutachten umfasst eine Besichtigung; vertiefte technische Ursachenuntersuchungen sind damit nicht automatisch vollständig abgedeckt.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Ihr nächster Schritt
Wie sieht es bei Ihrem Objekt aus?
Wertrelevante Merkmale ergeben sich aus Ihrer Immobilie, dem Bewertungsanlass und dem Markt zum Stichtag. Wir besprechen die Unterlagen und welcher Gutachtenumfang für Ihre Frage sinnvoll ist.