Wird beim Ertragswert die Ist-Miete oder die Marktmiete verwendet?
Der nachhaltig marktüblich erzielbare Ertrag ist ein wesentlicher Ausgangspunkt. Tatsächliche Verträge und erhebliche Abweichungen werden nach Inhalt und Dauer gesondert geprüft; weder eine automatische Mietsteigerung noch eine ewige Fortschreibung eines Sondervertrags ist sachgerecht.



