Die Frage genau eingrenzen
Bewertungsobjekt, Zeitpunkt und gewünschter Umfang werden vor Beginn bezeichnet.
Immobiliengutachten für Verfahren: Wert dokumentieren geladen

Privat beauftragte Bewertung
Ein Immobilienwert ist in einem Verfahren umstritten? Wir besprechen die Wertfrage mit Ihnen oder Ihrer Rechtsvertretung und erstellen ein nachvollziehbar begründetes Privatgutachten. Über seine Verwendung entscheidet das Gericht.
Wann ist es sinnvoll?
Wir besprechen mit Ihnen oder Ihrer Rechtsvertretung den konkreten Bewertungsauftrag, Stichtag und die benötigte Dokumentation. Über die Verwendung und Beweiskraft entscheidet das jeweilige Gericht.
Sagen Sie uns, wofür Sie den Wert brauchen. Wir erklären, welches Gutachten dazu passt und welche Unterlagen helfen. Der Bewertungsstichtag ist der Tag, für den wir den Wert ermitteln.
Das erhalten Sie
Wenn ein Immobilienwert in einem Verfahren wichtig ist, muss der Auftrag besonders klar sein. Wir stimmen die konkrete Wertfrage mit Ihnen oder Ihrer Rechtsvertretung ab.
Bewertungsobjekt, Zeitpunkt und gewünschter Umfang werden vor Beginn bezeichnet.
Unterlagen, Annahmen und erkennbare Grenzen werden in der vereinbarten schriftlichen Bewertung erläutert.
Sie erhalten ein privat beauftragtes Gutachten. Wie es im Verfahren verwendet oder gewürdigt wird, entscheidet das Gericht.
Ihre Fragestellung und die geplante Verwendung bestimmen den passenden Umfang. Soll ein Gutachten bei einer Behörde, einem Gericht oder anderen Dritten vorgelegt werden, klären wir deren Anforderungen vor der Beauftragung.
Mit Vor-Ort-Besichtigung, ausführlich begründeter Wertableitung und dokumentierten Grundlagen für Ihren konkreten Anlass.
Leistung ansehenKompakte Wertorientierung anhand Ihrer Unterlagen und Angaben, ohne Vor-Ort-Besichtigung. Besonders für die eigene Entscheidungsvorbereitung.
Leistung ansehenAblauf
Wir besprechen Anlass, Stichtag und Leistungsumfang. Sie stellen die vorhandenen Objektunterlagen bereit; weiteren Beschaffungsbedarf vereinbaren wir gesondert.
Beim Kurzgutachten prüfen wir Ihre Unterlagen und Angaben ohne Vor-Ort-Besichtigung. Für das vollständige Verkehrswertgutachten vereinbaren wir einen Ortstermin und erfassen die sichtbaren Objektmerkmale.
Wir werten geeignete Marktdaten aus, wählen das passende Verfahren und dokumentieren die Wertableitung im vereinbarten Umfang.
Reguläre Bearbeitungsfrist: 30 Kalendertage nach vollständigem Eingang und gegebenenfalls erforderlicher Besichtigung aller erforderlichen Unterlagen und Auskünfte. Express nach gesonderter Vereinbarung.
Klare Konditionen
Wir stimmen Auftrag und benötigte Unterlagen mit Ihnen ab. Zusatzleistungen und Fremdkosten werden vorab vereinbart.
Passend zum Auftrag
Kurzgutachten: 990 € ohne Ortstermin. Verkehrswertgutachten: 1.890 € bei einem Verkehrswert unter 1 Mio. €, ab 1 Mio. € 0,6 % des Verkehrswerts, mit Besichtigung. Inklusive 19 % USt. Zusatzleistungen und Fremdkosten vereinbaren wir vorab.
Preise und Leistungen ansehen
Hier finden Sie die fachlichen Prüfpunkte und Hinweise zu den Unterlagen.
Im Detail
Bei einem Streit über den Immobilienwert sollten Auftrag, Stichtag und vorhandene Daten eindeutig sein. Ein privat beauftragtes Gutachten kann Annahmen und Wertableitung erläutern.
Ein Privatgutachten ist keine gerichtliche Bestellung. Über Beweiswert und Verwendung entscheidet das Gericht; eine besondere Verfahrensstrategie klären Sie mit Ihrer Rechtsvertretung.
Fragestellung und Stichtag, Objekt- und Rechtsunterlagen, Flächen, Nutzung sowie verfügbare Nachweise zu strittigen Merkmalen.
Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind und ob eine gesonderte Beschaffung nötig wird, stimmen wir für Ihren Auftrag ab.

Einordnung von Aaron Friedrich
„In einer Auseinandersetzung hilft eine Zahl besonders dann, wenn ihre Grundlage überprüfbar ist. Stimmen die Flächen? Welcher Tag ist gemeint? Welche Eigenschaften wurden berücksichtigt? Ein Privatgutachten beantwortet die vereinbarte Wertfrage; die Entscheidung trifft das Gericht.“
Aaron Friedrich · Sonnenwinkel Immobilienbewertung
Ihr Weg zu mehr Entscheidungssicherheit
Wir betrachten die entscheidenden Merkmale nicht isoliert. Stichtag, Datengrundlage und Bewertungsweg werden so zusammengeführt, dass Sie das Ergebnis und seine Herleitung nachvollziehen können.
Konkrete Wertfrage und vereinbarter Bewertungstag
Dokumentierte Unterlagen und Annahmen
Nachvollziehbarer Rechenweg und begründetes Ergebnis
Ihr Ergebnis
Wertfaktoren, Beispiele und Rechenwege ausführlich erklärt.
Vertiefung zur Leistung
Geht es um einen heutigen Verkehrswert, einen früheren Stichtag oder eine bestimmte Annahme in einer vorhandenen Bewertung? Bei einem Streitfall sollten Frage, Unterlagen und Zugänglichkeit des Objekts möglichst eindeutig sein. Ein privat beauftragtes Gutachten kann die Daten und Wertableitung offenlegen, ersetzt aber keine Bestellung durch das Gericht.
Der beauftragte Wert muss zur konkreten Auseinandersetzung passen. Der rechtlich maßgebliche Stichtag wird mit Rechtsberatung geklärt.
Strittige Flächen, Rechte oder Zustandspunkte sollten durch Unterlagen belegt oder als offene Annahmen kenntlich gemacht werden.
Ein Gericht würdigt vorgelegte Unterlagen selbst und kann einen eigenen Sachverständigen beauftragen.
Bewertungsweg
Wir stimmen mit Ihnen und gegebenenfalls Ihrer Rechtsvertretung die Wertfrage ab, besichtigen das Objekt beim vollständigen Verkehrswertgutachten und legen Verfahren und Annahmen im vereinbarten Umfang dar. Ob ein Privatgutachten im Verfahren hilfreich ist, bestimmt die konkrete prozessuale Situation.
Für Ihre Entscheidung
In einer Auseinandersetzung wird über den Immobilienwert gestritten oder eine vorliegende Zahl ist für Sie nicht nachvollziehbar. Wir besprechen mit Ihnen und auf Wunsch mit Ihrer Rechtsvertretung, welche fachliche Wertfrage beantwortet werden soll. Dazu gehören die konkrete Immobilie, der benötigte Tag und die Angaben, die bisher unterschiedlich beurteilt werden. Ein begründetes Privatgutachten kann die Merkmale, Marktdaten und den Rechenweg offenlegen. Damit erhalten Sie eine nachvollziehbare Grundlage für Ihre weitere Vorbereitung; über die Verwendung im Verfahren entscheidet das Gericht.
Wir machen die Grundlagen eines umstrittenen Immobilienwerts überprüfbar und richten die Bewertung auf Ihre konkrete Wertfrage aus.
Statt nur eine Gegenzahl vorzulegen, können wir Stichtag, Grundstücks- und Gebäudemerkmale, Rechte, Nutzung sowie herangezogene Marktdaten untersuchen. Eine abweichende Wohnfläche oder ein fortbestehendes Wohnrecht kann wichtiger sein als ein kleiner Unterschied im Vergleichspreis. Die Ausarbeitung zeigt, welche Angaben wir selbst erfassen konnten und was aus Unterlagen stammt. Sie verspricht nicht, dass die andere Partei oder das Gericht unsere Einschätzung übernimmt. Hilfreich ist eine eindeutige Liste der strittigen wertrelevanten Punkte. Damit bleibt die Untersuchung auf die Immobilienfrage fokussiert, statt den gesamten Verfahrensstoff ungeprüft in die Bewertung zu übernehmen.
Wir prüfen die Immobilie und geeignete Marktdaten für den früheren Tag, der in Ihrer Fragestellung benötigt wird.
Alte Fotos, Bauakten, Mietverträge und Rechnungen können den historischen Zustand erschließen; Marktdaten müssen ebenfalls zum früheren Zeitpunkt passen. Welche Zeitpunkte und welche rechtliche Frage im Verfahren erheblich sind, sollten Sie mit Ihrer Rechtsvertretung klären. Wo Nachweise fehlen, benennen wir die Unsicherheit und untersuchen gegebenenfalls klar beschriebene Annahmen. Ein scheinbar genauer rückwirkender Wert ohne solche Grundlagen würde die eigentliche Streitfrage verdecken. Ein historischer Wert ist nicht allein durch Rückrechnung eines heutigen Angebots ableitbar. Zwischenzeitliche Marktänderungen und Objektmaßnahmen müssen getrennt nachvollziehbar sein.
Wir klären vor der Beauftragung, welche Räume und Unterlagen für die vereinbarte Bewertung zugänglich sind.
Vor einer Beauftragung klären wir, welche Objektprüfung möglich ist und welche Grenzen bleiben. Für ein vollständiges Verkehrswertgutachten ist eine einmalige Besichtigung vorgesehen; ist sie nicht durchführbar, dürfen wir sie nicht als erfolgt darstellen. Ob ein anderer Auftrag oder eine spätere Ergänzung in Betracht kommt, besprechen wir konkret. Das Gutachten beantwortet die vereinbarte fachliche Wertfrage anhand der verfügbaren Tatsachen und ersetzt keine Beweisaufnahme. Auch eine Besichtigung nur von außen wäre etwas anderes als die Erfassung der Innenräume. Welche Bereiche tatsächlich zugänglich waren, ist für die Aussagekraft offen zu dokumentieren.
Ein Beispiel zur Orientierung
Die Preisvorstellungen beruhen auf unterschiedlichen Angaben. Für das Verfahren soll zunächst die fachliche Wertfrage beschrieben und bearbeitet werden.
So gehen wir dabei vor
Das Privatgutachten macht die fachliche Grundlage Ihrer Wertfrage nachvollziehbar. Es ersetzt keine gerichtliche Entscheidung und verspricht keine bestimmte Beweiswirkung.
Das ist eine beispielhafte Situation, kein Bericht über einen Kundenauftrag.
Ihre Immobilie verstehen
Wenn mehrere Bewertungen abweichen, lohnt zuerst der Blick auf ihre Grundlagen. Wurde dieselbe Fläche angesetzt? Beziehen sich die Zahlen auf denselben Tag? Welche Nutzung und welche Rechte wurden berücksichtigt? Wir richten Ihren Bewertungsauftrag auf diese fachlichen Fragen aus und dokumentieren die verfügbaren Objekt- und Marktdaten. Für einen zurückliegenden Zeitpunkt werden auch damalige Nachweise benötigt. Den Objektzugang und mögliche Informationslücken klären wir vor dem Auftrag. So wird erkennbar, ob unterschiedliche Annahmen hinter dem Wertunterschied stehen. Die Einreichung und rechtliche Bedeutung des privat beauftragten Gutachtens besprechen Sie mit Ihrer Rechtsvertretung.
Senden Sie uns die konkrete Wertfrage und vorhandene Bewertungen oder Objektunterlagen. Wir klären mit Ihnen den sinnvollen fachlichen Umfang.
Kurz abstimmen, passend starten
Schreiben Sie uns, wo die Immobilie liegt und wofür Sie ihren Wert brauchen. Wir helfen Ihnen bei der Wahl des passenden Gutachtens.
Die Methode und ihre wichtigsten Besonderheiten für diesen Auftrag.
Fachlich erklärt
Ein privat beauftragtes Gutachten ist besonders hilfreich, wenn die strittige Wertfrage präzise gefasst wird: Geht es um Fläche, Objektzustand, ein Recht, einen früheren Stichtag oder die Auswahl der Marktdaten? Wir klären den Bewertungsauftrag mit Ihnen und gegebenenfalls Ihrer Rechtsvertretung, prüfen die verfügbaren Nachweise und erläutern die fachliche Herleitung. Das vollständige Verkehrswertgutachten umfasst eine Besichtigung. Behauptungen der Parteien und belegte Tatsachen sollten im Ergebnis unterscheidbar bleiben. So lässt sich über konkrete Annahmen sprechen, statt nur zwei Endbeträge gegeneinanderzustellen. Über Beweisaufnahme und Gewichtung entscheidet das Gericht.
Ein pauschaler Wunsch nach einem hohen oder niedrigen Wert führt nicht weiter. Eine klare Frage mit Stichtag, Objektumfang und beabsichtigter Verwendung hilft, Daten gezielt zu prüfen und vermeidbare Lücken vorab zu erkennen.
Wenn Bauunterlagen fehlen oder Angaben zum Zustand bestritten werden, können die Voraussetzungen einer fachlichen Einordnung ausdrücklich beschrieben werden. Je nach Datenlage lassen sich alternative Annahmen erläutern, ohne eine unbewiesene Behauptung zur Tatsache zu erklären.
Quellen, Anpassungen und Grenzen der Datengrundlage ermöglichen gezielte Rückfragen. Ein Privatgutachten ersetzt keine gerichtliche Bestellung und hat keine zugesagte Beweiskraft; seine fachliche Transparenz ist der praktische Nutzen.
Gut zu wissen
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu Ihrer Bewertung und zum Auftrag.
Das ist möglich, wenn der damalige Objektzustand und geeignete Marktdaten ausreichend geklärt werden können. Alte Pläne, Fotos, Verträge und Belege über spätere Veränderungen helfen bei der Einordnung. Den rechtlich maßgeblichen Zeitpunkt klären Sie mit Ihrer Rechtsvertretung.
Neue Nachweise können einzelne Annahmen und damit die Wertableitung verändern. Teilen Sie uns die Dokumente und die konkrete Rückfrage mit. Ob eine ergänzende Bearbeitung sinnvoll ist, welchen Umfang sie hat und welche Kosten entstehen, stimmen wir vorab ab.
Nein. Das Gericht würdigt vorgelegte Unterlagen eigenständig und kann einen eigenen Sachverständigen beauftragen.
Eine automatische Ersetzung oder gerichtliche Anerkennung ist nicht zugesagt. Das Privatgutachten beantwortet die vereinbarte Wertfrage und erläutert Objekt, Stichtag und Grundlagen. Gerichtliche Festsetzung, Verfahrensbedingungen, Zuschlag und Erlösverteilung werden gesondert betrachtet.
Wir können eine konkrete Wertfrage und die zugrunde liegenden Daten fachlich bearbeiten, sofern Unterlagen und Zugang ausreichen. Über die prozessuale Bedeutung entscheidet das Gericht.
Wir beantworten die vereinbarte fachliche Wertfrage. Prozessstrategie, Beweisführung und rechtliche Würdigung liegen bei Ihrer Rechtsvertretung und dem Gericht. Ungeklärte Objektmerkmale werden nicht als gesicherte Tatsachen ausgegeben.
Die verfügbaren Informationen und Grenzen des Auftrags sind vorab zu klären. Fehlender Zugang kann die Aussagekraft einer Bewertung einschränken und wird nicht als Besichtigung ausgegeben.
Hilfreich sind die konkrete Wertfrage, der gewünschte Stichtag, vorhandene Unterlagen, strittige Objektmerkmale und relevante Fristen. So können wir prüfen, ob eine fachliche Wertermittlung mit der verfügbaren Datenlage sinnvoll ist und welcher Umfang benötigt wird. Die rechtliche Verfahrensführung und die Entscheidung über einzureichende Unterlagen liegen bei Ihrer Rechtsvertretung.
Teilen Sie uns die konkrete Abweichung und den beabsichtigten Zweck mit. Unterschiedliche Stichtage, Flächen, Rechte oder Daten können ein Ergebnis verändern. Wir besprechen, ob eine eigene Wertermittlung mit klar formulierter Frage sinnvoll ist und welche Unterlagen dafür nötig wären. Eine Prüfung des fremden Gutachtens ist nicht automatisch Teil unseres Auftrags.
Wir vergleichen die verfügbaren Pläne, Berechnungen, Fotos und sonstigen Nachweise. Beim vollständigen Verkehrswertgutachten nehmen wir zusätzlich die sichtbaren Merkmale beim Ortstermin auf, ohne eine förmliche Vermessung oder technische Schadensprüfung zu versprechen. Bleibt ein Punkt ungeklärt, legen wir die verwendete Annahme offen, statt eine strittige Angabe als gesicherte Tatsache darzustellen.
Wenn mehrere fachlich begründete Sachverhalte offen sind, können getrennte Szenarien die Wirkung einer Annahme sichtbar machen. Dazu definieren wir die Varianten vorab und kennzeichnen, welche Fakten belegt und welche hypothetisch sind. Die Bewertung wird nicht auf ein gewünschtes Prozessergebnis zugeschnitten; über die prozessuale Bedeutung der Varianten entscheidet das Gericht.
Nennen Sie Objektart, Ort und Anlass. Wir besprechen das weitere Vorgehen.
Wir möchten mit Google Analytics verstehen, welche Seiten hilfreich sind und ob Kontaktwege genutzt werden. Das geschieht nur mit Ihrer Zustimmung. Ohne Zustimmung funktioniert die Website unverändert. Mehr in unserer Datenschutzerklärung.