Die Beleihungsgrenze im Sinne von § 14 Pfandbriefgesetz bezeichnet, bis zu welcher Höhe eine Hypothek bei Pfandbriefbanken für die Deckung herangezogen werden darf: die ersten 60 Prozent des nach § 16 PfandBG festgesetzten Beleihungswerts. Diese Regel beschreibt die Pfandbriefdeckung, nicht eine allgemeine Aussage, dass Privatkunden nur 60 Prozent des Hauswerts finanzieren können. Wer die Zahl aus dem Kontext löst, erhält falsche Erwartungen an Eigenkapital oder Darlehenshöhe.
Ein höherer Darlehensbetrag ist auch kein Beweis für einen höheren Immobilienwert. Kreditentscheidung, Konditionen und Eigenkapital hängen von Bonität, Einkommen, bestehenden Verpflichtungen, Sicherheiten und Bankregeln ab. Eine unabhängige Wertermittlung kann helfen, Objekt und Kaufpreis zu prüfen, sagt aber weder die Zusage noch einen bestimmten Zinssatz voraus.