Beim Vergleichswertverfahren werden Vergleichsobjekte nicht einfach durch eine Zahl von Quadratmetern geteilt. Lage, Alter, Modernisierung, Flächengröße, Rechte und Verkaufsdatum können Anpassungen erfordern. Das Ertragswertverfahren bezieht Mietverhältnisse, nachhaltig erzielbare Einnahmen, Bewirtschaftungskosten und einen modellkonformen Liegenschaftszinssatz ein. Das Sachwertverfahren verknüpft Bodenwert, bauliche Anlagen, Alter, Zustand und einen geeigneten Sachwertfaktor. Die Zahlen müssen jeweils zum Datenmodell und Stichtag passen.
Ein Bodenrichtwert hilft beim Bodenwert, bewertet aber weder das Gebäude noch automatisch das konkrete Grundstück. Ein Inserat zeigt eine Forderung, keinen beurkundeten Kauf. Selbst eine große Menge unpassender Daten macht das Ergebnis nicht besser. Eine nachvollziehbare Herleitung nennt die Quellen, wählt vergleichbare Datensätze, erklärt Zu- und Abschläge und würdigt besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale. Werden mehrere Verfahren betrachtet, müssen abweichende Ergebnisse fachlich eingeordnet werden; ein Durchschnitt auf Knopfdruck wäre keine Begründung.
Für Eigentümer ist die Dokumentation praktisch: Sie können erkennen, welche Fläche, welcher Mietstand, welcher Ausbau und welche Rechte tatsächlich in die Rechnung eingingen. So lassen sich falsche Ausgangsdaten korrigieren, bevor eine Entscheidung darauf beruht. Für Dritte sind darüber hinaus Zweck, Unterlagen und gewünschter Dokumentationsgrad wichtig. Ein kompaktes Kurzgutachten beantwortet eine andere Nachfrage als ein ausführliches Verkehrswertgutachten.