Ein typisiertes Richtwertgrundstück ist keine bestimmte, zum Verkauf stehende Parzelle. Die Darstellung kann beispielsweise Gebiet, Nutzungsart, bauliche Dichte, Grundstücksgröße, Erschließungszustand und Stichtag enthalten. Welche Merkmale im konkreten Portal angezeigt werden, hängt vom Datensatz ab. Ein Grundstück in derselben farbigen Zone kann sich bei Form, Größe oder Baurecht deutlich vom Richtwertgrundstück unterscheiden. Deshalb liefert die Karte einen fachlichen Ausgangspunkt, nicht den verbindlichen Preis für jedes einzelne Grundstück.
In bebauten Gebieten bezieht sich der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB auf den Wert, der sich für den Boden ergeben würde, wenn er unbebaut wäre. Ein vorhandenes Haus ist in dem Quadratmeterwert also nicht als Gebäude enthalten. Der Bodenrichtwert darf weder mit dem Wert eines bebauten Hauses noch mit dem Grundstücksverkehrswert insgesamt gleichgesetzt werden. Er kann auch von einem tatsächlich gezahlten Kaufpreis für unbebautes Land abweichen, wenn das veräußerte Grundstück besondere Merkmale oder Vertragsbedingungen hat.
Die Kaufpreissammlung enthält Transaktionen für unterschiedliche Grundstücke. Ein Richtwert entsteht nicht durch die ungeprüfte Mittelung aller Verkäufe einer Postleitzahl. Lage, Entwicklungszustand und Nutzung werden für die Bildung der Zonen eingeordnet. Auch wenn die Zone in sich weitgehend ähnlich ist, bleibt der Richtwert eine typische Lageinformation. Die individuelle Parzelle verlangt einen zweiten Schritt.