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Sonnenwinkel Ratgeber · Grundlagen

Bodenrichtwert und Bodenwert unterscheiden

Der Bodenrichtwert gilt für eine definierte Zone und ein typisiertes Richtwertgrundstück. Der Bodenwert eines konkreten Grundstücks erfordert Anpassungen.

Sonnenwinkel Immobilienbewertung · Fachartikel zur Immobilienbewertung · Aktualisiert am

Auf einen Blick

Das Wichtigste für Ihre Entscheidung

Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert für ein beschriebenes Richtwertgrundstück zum angegebenen Stichtag; er ist kein fertiger Grundstückspreis.

Für den Bodenwert des konkreten Grundstücks werden Größe, Nutzung, Erschließung, Zuschnitt, Rechte und weitere Abweichungen geprüft.

Bodenrichtwerte beruhen auf Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse. Die amtlichen Portale der Länder zeigen Werte, Zonen und Stichtage.

Ein bebautes Grundstück hat neben dem Bodenwert wertrelevante Gebäude und Rechte; Bodenrichtwert mal Fläche ist kein Verkehrswert des Hauses.

Waschmann von Sonnenwinkel Immobilienbewertung

Einordnung von Waschmann

„Der Bodenrichtwert ist ein Wegweiser, kein Preisschild am Gartenzaun. Für Ihr Grundstück zählen zusätzlich etwa Zuschnitt, Zugang und belegte Nutzungsmöglichkeiten. Wir erklären, welche Eigenschaften zur Richtwertgrundlage passen und welche Unterschiede bei der Ableitung des Bodenwerts zu berücksichtigen sind.“

Waschmann · Sonnenwinkel Immobilienbewertung

Abschnitt 01

Was der Bodenrichtwert wirklich aussagt

Ein Bodenrichtwert beschreibt den durchschnittlichen Lagewert des Bodens innerhalb einer abgegrenzten Bodenrichtwertzone. § 196 Baugesetzbuch verlangt eine Ermittlung auf Grundlage der Kaufpreissammlung und unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. Die Gutachterausschüsse bilden Zonen mit weitgehend übereinstimmender Art und Maß der Nutzung und beschreiben die wertbeeinflussenden Merkmale eines typisierten Bodenrichtwertgrundstücks. Der Wert wird gewöhnlich in Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche dargestellt.

Ein typisiertes Richtwertgrundstück ist keine bestimmte, zum Verkauf stehende Parzelle. Die Darstellung kann beispielsweise Gebiet, Nutzungsart, bauliche Dichte, Grundstücksgröße, Erschließungszustand und Stichtag enthalten. Welche Merkmale im konkreten Portal angezeigt werden, hängt vom Datensatz ab. Ein Grundstück in derselben farbigen Zone kann sich bei Form, Größe oder Baurecht deutlich vom Richtwertgrundstück unterscheiden. Deshalb liefert die Karte einen fachlichen Ausgangspunkt, nicht den verbindlichen Preis für jedes einzelne Grundstück.

In bebauten Gebieten bezieht sich der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB auf den Wert, der sich für den Boden ergeben würde, wenn er unbebaut wäre. Ein vorhandenes Haus ist in dem Quadratmeterwert also nicht als Gebäude enthalten. Der Bodenrichtwert darf weder mit dem Wert eines bebauten Hauses noch mit dem Grundstücksverkehrswert insgesamt gleichgesetzt werden. Er kann auch von einem tatsächlich gezahlten Kaufpreis für unbebautes Land abweichen, wenn das veräußerte Grundstück besondere Merkmale oder Vertragsbedingungen hat.

Die Kaufpreissammlung enthält Transaktionen für unterschiedliche Grundstücke. Ein Richtwert entsteht nicht durch die ungeprüfte Mittelung aller Verkäufe einer Postleitzahl. Lage, Entwicklungszustand und Nutzung werden für die Bildung der Zonen eingeordnet. Auch wenn die Zone in sich weitgehend ähnlich ist, bleibt der Richtwert eine typische Lageinformation. Die individuelle Parzelle verlangt einen zweiten Schritt.

Klarheit für Ihre Entscheidung

Die Zone ist der Ausgangspunkt

Fläche mal Richtwert kann eine grobe Orientierung liefern. Ob die Rechnung für das einzelne Grundstück passt, muss begründet geprüft werden.

  1. 1

    Richtwertgrundstück und Stichtag

  2. 2

    Abweichende Grundstücksmerkmale

  3. 3

    Nachgewiesene Nutzbarkeit und Rechte

Ihr Ergebnis

Eigenen Bodenwert ableiten

Abschnitt 02

Vom Zonenwert zum Bodenwert des einzelnen Grundstücks

Der Bodenwert bezeichnet den auf das konkret bewertete Grundstück bezogenen Wert des Bodens. Ein geeigneter Bodenrichtwert kann dafür ein Ausgangspunkt sein. Zunächst wird geprüft, ob die Zone zur Lage und zum Entwicklungszustand des Grundstücks passt. Danach werden Unterschiede zum beschriebenen Richtwertgrundstück sachgerecht berücksichtigt. Die Größe ist wichtig, aber die bloße Multiplikation mit dem Quadratmeterwert ist nur ein erster Rechenschritt. Bei beachtlichen Abweichungen müssen marktgerechte Umrechnungen oder Zu- und Abschläge fachlich begründet werden.

Stellen Sie sich zwei Flächen in derselben Zone vor: Das Richtwertgrundstück ist regelmäßig geschnitten und baulich voll nutzbar. Die zweite Fläche ist schmal, hat einen schwer erschließbaren hinteren Teil und ist nur teilweise bebaubar. Derselbe zonale Quadratmeterwert auf jeden Quadratmeter übertragen würde ihre Unterschiede verdecken. Umgekehrt kann eine günstige Ausrichtung oder ein gesichert nutzbares Entwicklungspotenzial eine andere Einordnung rechtfertigen. Ob und in welcher Höhe der Markt solche Merkmale honoriert, muss aus passenden Daten und rechtlichen Grundlagen hergeleitet werden.

Auch die Lage innerhalb einer Zone ist nicht zwangsläufig einheitlich. Straßenlärm, angrenzende Nutzungen, Mikrolage oder Erreichbarkeit können auf einzelne Parzellen wirken, obwohl die Zone übergeordnet homogen genug für einen Richtwert ist. Rechte und Lasten, besondere Bodenverhältnisse oder Altlastenverdacht erfordern eine eigene Prüfung. Ein Gutachten sollte beschreiben, welche dieser Umstände nachweislich bestehen, welche noch offen sind und wie die Bewertung damit umgeht. Pauschale Prozentsätze ohne Bezug zum Objekt helfen dabei wenig.

EbeneAussageNächster Prüfschritt
BodenrichtwertDurchschnittlicher Lagewert für eine Zone und das beschriebene Richtwertgrundstück.Stichtag, Zone und Merkmale im amtlichen Portal lesen.
Objektbezogener BodenwertWert des Bodens für das konkrete Grundstück nach nötigen Anpassungen.Größe, Baurecht, Erschließung, Zuschnitt, Rechte und Marktbezug würdigen.
Verkehrswert des bebauten GrundstücksWert des gesamten Bewertungsgegenstands zum Stichtag.Gebäude, Nutzung, Zustand und weitere Rechte mit passendem Verfahren einbeziehen.

Abschnitt 03

Stichtag, Zone und Bebaubarkeit richtig lesen

Bodenrichtwerte gelten zu einem ausgewiesenen Datum. Nach § 196 BauGB sind sie grundsätzlich jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln, soweit keine häufigere Ermittlung bestimmt ist. Ein Portal kann aktuelle und frühere Stichtage anbieten. Für eine Erbschaft mit zurückliegendem Bewertungszeitpunkt ist der heute sichtbare Richtwert nicht automatisch geeignet. Prüfen Sie den benötigten Zeitpunkt sowie die Lage der Zone; bereits eine benachbarte Richtwertzone kann auf eine andere Nutzungsstruktur hinweisen.

Die Merkmalsangaben sind ebenso wichtig wie die Eurozahl. Steht dort beispielsweise eine bestimmte Geschossflächenzahl oder eine typische Grundstücksgröße, muss ein abweichendes Grundstück im passenden Marktmodell eingeordnet werden. Auf den ersten Blick gleiche Bodenrichtwerte können zudem verschiedene Nutzungsarten beschreiben. Wer einen Wert aus einer Wohnbauzone auf Gewerbe- oder Außenbereichsflächen überträgt, vergleicht unterschiedliche Märkte. Im Zweifelsfall helfen die Legenden und Erläuterungen des zuständigen Gutachterausschusses.

Innerhalb eines bebaubaren Bereichs sind Art und Maß der baulichen Nutzung zu prüfen. Ein kleines Einfamilienhausgrundstück und eine größere Fläche mit mehrgeschossiger Entwicklung können nicht allein über dieselbe Fläche mal Richtwert beschrieben werden, wenn ihre Ausnutzung verschieden ist. Baulinien, Abstandsflächen, Denkmalschutz, Gestaltungsvorgaben, Leitungen oder Baulasten können das realisierbare Vorhaben beeinflussen. Nicht jedes bauliche Potenzial ist wirtschaftlich sinnvoll; zusätzliche Baukosten und Genehmigungsfragen gehören zur sachlichen Prüfung.

Baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland und landwirtschaftliche Flächen haben unterschiedliche Ausgangslagen. Der Richtwert muss zum Entwicklungszustand des Grundstücks passen. Eine mögliche künftige Planänderung ist keine heute gesicherte Bebaubarkeit. Prüfen Sie den geltenden Planungsstand, die Erschließung und die tatsächlich zulässige Nutzung am Stichtag. Ein Baulandwert darf nicht allein wegen einer Hoffnung auf eine spätere Genehmigung übertragen werden.

Unbebautes Grundstück zwischen Wohnhäusern
Auch ein unbebautes Grundstück hat viele Eigenschaften.Symbolbild

Abschnitt 04

Erschließung, Zuschnitt und Belastungen im Einzelnen

Erschließung bedeutet mehr als eine Straße vor dem Haus. Für die Bewertung können gesicherte Zufahrt, Ver- und Entsorgung, Anschlussmöglichkeiten und die rechtliche Beitragssituation relevant sein. Der im Portal genannte Bodenrichtwert kann sich auf einen bestimmten beitragsrechtlichen Zustand beziehen. Übernehmen Sie deshalb keine pauschale Aussage wie „alle Erschließungskosten sind bezahlt“, ohne Unterlagen und Erläuterungen zu prüfen. Auskünfte der Gemeinde und vorhandene Bescheide können für die Einzelbewertung erforderlich werden.

Ein unregelmäßiger Zuschnitt, eine starke Hanglage, ein sehr schmaler Streifen oder eine ungünstige Orientierung kann die praktische Nutzbarkeit mindern. Ob daraus ein Abschlag folgt, hängt vom zulässigen Baukörper, der Nachfrage und den Vergleichsdaten ab. Ebenso kann eine Ecklage je nach Nutzungsart Vorteile oder Belastungen bringen. Aussagen wie „Hanglage minus zehn Prozent“ sind ohne regionalen Marktbezug unzuverlässig. Der Richtwert ist ein Bezugspunkt; objektspezifische Umstände brauchen eine nachvollziehbare eigene Begründung.

Belastungen können in Grundbuch, Baulastenverzeichnis oder weiteren Unterlagen sichtbar werden: Wegerechte, Leitungsrechte oder Nutzungsrechte können den Bodenwert beeinflussen. Bei Altlastenverdacht darf weder ein Schaden sicher behauptet noch das Risiko stillschweigend ignoriert werden. Die technische Prüfung von Boden und Schadstoffen ist ein eigenes Fachgebiet. Eine Wertermittlung legt offen, welche Informationen vorlagen und ob ein gesondertes Gutachten oder eine Auskunft für eine belastbare Aussage nötig ist.

Abschnitt 05

So recherchieren Sie amtliche Bodenrichtwerte

Für Berlin stellt der Gutachterausschuss Informationen und den Zugang zu BORIS Berlin bereit. Für Brandenburg bietet BORIS Land Brandenburg aktuelle und frühere amtliche Bodenrichtwerte sowie eine ausdruckbare Auskunft zum gewählten Wert und Stichtag. In Nordrhein-Westfalen ist BORIS-NRW das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse. BORIS-D ermöglicht als länderübergreifender Einstieg eine erste Recherche; für eine amtliche Auskunft zu einem bestimmten Land sollten Sie dessen Gutachterausschuss und Landesportal heranziehen.

Suchen Sie möglichst mit genauer Adresse und, wenn nötig, Flurstücksangaben. Wählen Sie ausdrücklich den Bewertungsstichtag oder den veröffentlichten Richtwertjahrgang. Öffnen Sie die Detailangaben, nicht nur die Kartenzahl. Achten Sie auf Nutzungsart, Richtwertzone, Grundstücksmerkmale und Hinweise zur Interpretation. Speichern Sie für Ihre Unterlagen die Quelle und einen nachvollziehbaren Ausdruck; ein isolierter Screenshot einer Eurozahl lässt viele wichtige Informationen aus.

Wenn das Portal keine eindeutige Zuordnung erlaubt oder die Zone besondere Kennzeichnungen trägt, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses. Grundstücksmarktberichte enthalten zusätzlich regionale Erläuterungen und erforderliche Daten für eine Bewertung. Nicht jede online sichtbare Angabe eignet sich direkt für jeden Stichtag oder für jede Grundstücksart. Eine qualifizierte Bewertung verbindet die amtliche Recherche mit der Prüfung des konkreten Flurstücks.

GebietAmtlicher EinstiegWas dort prüfen?
BerlinGutachterausschuss Berlin / BORIS BerlinPassenden Jahrgang, Richtwertzone und Erläuterungen.
BrandenburgBORIS Land BrandenburgAktuelle oder frühere Stichtage und amtliche Auskunft.
Nordrhein-WestfalenBORIS-NRWZonenwerte, Detailmerkmale und Grundstücksmarktinformationen.
LänderübergreifendBORIS-DErsten Zugang; amtliche Auskunft beim jeweiligen Land verifizieren.

Portale liefern Daten; die Anpassung auf das einzelne Grundstück bleibt ein weiterer Arbeitsschritt.

Abschnitt 06

Ein Rechenweg mit Richtwert und Grundstücksmerkmalen

Nehmen wir rein zur Erläuterung eine Zone mit 350 € je Quadratmeter und ein 600 m² großes Grundstück an. Die Multiplikation ergibt 210.000 €. Dieser Betrag ist zunächst nur der unbereinigte rechnerische Ausgangswert. Nun wird geprüft, ob das Grundstück dem Richtwertgrundstück entspricht. Weicht es etwa in Größe, Bebaubarkeit oder Erschließung ab, braucht die Rechnung begründete Anpassungen. Es wäre unseriös, aus den Annahmen ohne lokale Daten und Unterlagen einen endgültigen Bodenwert oder einen prozentualen Abschlag abzuleiten.

Bei einem bebauten Grundstück endet die Wertermittlung nicht bei 210.000 €. Das Haus kann marktgerecht nutzbar, umfassend modernisiert, vermietet oder sanierungsbedürftig sein. Das gewählte Wertermittlungsverfahren berücksichtigt Gebäude und Nutzung nach seinem jeweiligen Modell. Zusätzlich können Rechte, Mängel oder andere objektspezifische Merkmale wirken. Eine simple Addition von Richtwert mal Fläche und ursprünglichen Baukosten ergibt keinen verlässlich begründeten Verkehrswert.

RechenschrittBeispielAussagegrenze
Zonaler Richtwert350 €/m²Angenommener Wert für ein beschriebenes Richtwertgrundstück.
Grundstücksfläche600 m²Nur bei zutreffender Flächenangabe belastbar.
Einfaches Produkt210.000 €Unbereinigter Ansatz; Anpassungen und Gebäude fehlen.
Objektbezogener WertErst nach Prüfung bestimmbarKein pauschaler Zu- oder Abschlag ohne Begründung.

Frei angenommene Zahlen zur Erklärung der Methode, keine lokalen Marktdaten.

Abschnitt 07

Unterlagen für eine konkrete Bodenbewertung

Für eine Grundstücksbewertung helfen aktueller Grundbuchauszug, amtliche Flurkarte, Katasterangaben, bestehende Bebauungspläne, Erschließungsunterlagen und verfügbare Auskünfte zu Baulasten. Bei einem bebauten Objekt kommen Bauakten, Flächenberechnungen, Mietverträge und Angaben zu Modernisierungen hinzu. Das Ziel ist nicht, jede denkbare Akte schon vor dem Erstgespräch zu beschaffen. Wichtig ist, bekannte Besonderheiten und fehlende Dokumente ehrlich zu nennen, damit der Umfang geplant werden kann.

Sonnenwinkel prüft, welche Informationen für den konkreten Auftrag erforderlich sind und wie die Ergebnisse dokumentiert werden. Das Verkehrswertgutachten umfasst eine Vor-Ort-Besichtigung. Das Kurzgutachten wird ohne Vor-Ort-Termin auf Grundlage der bereitgestellten Angaben und Unterlagen erstellt. Eine mögliche gesonderte Unterlagenbeschaffung oder Fremdkosten werden vorab vereinbart.

Formulieren Sie Ihre Frage konkret: Geht es um die erste Einschätzung eines Baugrundstücks, einen Wert für mehrere Erben oder die Dokumentation eines bebauten Grundstücks? Nennen Sie den gewünschten Stichtag und die geplante Verwendung. Dadurch lässt sich entscheiden, welche Daten aus dem Richtwertportal, welche ergänzenden Marktdaten und welche Unterlagen nötig sind. Der richtige Ausgangspunkt ist die richtige Bewertungsfrage; aus dem Bodenrichtwert allein lässt sich ein individueller Verkehrswert nicht ablesen.

Grundrisszeichnung und Zeichenutensilien auf einem Tisch
Pläne helfen, die Immobilie besser zu verstehen.Symbolbild

Häufige Fragen

Noch offen? Diese Antworten helfen weiter.

Ist der Bodenrichtwert der Preis meines Grundstücks?

Nein. Er ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine Zone und ein typisiertes Richtwertgrundstück zum angegebenen Stichtag. Ihr Grundstück kann bei Größe, Zuschnitt, Nutzbarkeit, Erschließung, Mikrolage oder Rechten abweichen. Für den objektbezogenen Bodenwert müssen solche Unterschiede geprüft werden.

Wie berechne ich aus dem Bodenrichtwert den Bodenwert?

Richtwert mal Grundstücksfläche ist ein erster rechnerischer Ausgangspunkt. Ob und wie er angepasst wird, hängt von der Übereinstimmung mit dem Richtwertgrundstück und vom Marktmodell ab. Ein pauschaler Prozentsatz ohne Datengrundlage ist keine verlässliche Methode.

Gilt der Bodenrichtwert auch, wenn ein Haus auf dem Grundstück steht?

Ja, Bodenrichtwerte werden auch für bebaute Gebiete veröffentlicht. Nach § 196 BauGB ist der Bodenwert dabei so zu ermitteln, als wäre der Boden unbebaut. Der Richtwert enthält den Wert des vorhandenen Hauses nicht; für den Verkehrswert des bebauten Grundstücks sind Gebäude und weitere Merkmale zusätzlich zu würdigen.

Wie oft werden Bodenrichtwerte neu ermittelt?

§ 196 BauGB sieht die Ermittlung grundsätzlich zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres vor, sofern keine häufigere Ermittlung bestimmt ist. Für eine konkrete Bewertung ist stets der zum Anlass passende Stichtag zu prüfen; ein neuer Portalwert ersetzt frühere Marktdaten nicht automatisch.

Wo finde ich amtliche Werte für Berlin, Brandenburg und NRW?

Der Berliner Gutachterausschuss verlinkt BORIS Berlin und erläutert die Jahrgänge. BORIS Land Brandenburg bietet amtliche aktuelle und frühere Werte und Auskünfte. BORIS-NRW ist das zentrale Portal der dortigen Gutachterausschüsse. Lesen Sie neben dem Betrag immer die Detailmerkmale und den Stichtag.

Hat ein Grundstück in Hanglage immer einen festen Abschlag?

Nein. Hanglage kann Baukosten, Aussicht, Nutzung oder Nachfrage unterschiedlich beeinflussen. Ob daraus ein Zu- oder Abschlag folgt, hängt von Baurecht, tatsächlichen Bedingungen und lokalen Vergleichsdaten ab. Eine pauschale Quote wäre ohne Prüfung nicht belastbar.

Kann ich den Bodenrichtwert für einen zurückliegenden Erbfall verwenden?

Der passende Bewertungsstichtag ist entscheidend. Viele amtliche Portale bieten frühere Jahrgänge. Welcher Zeitpunkt rechtlich oder steuerlich maßgeblich ist, klären Sie mit entsprechender Beratung oder dem Empfänger; dann wird der passende Richtwert mit weiteren historischen Objekt- und Marktdaten eingeordnet.

Warum weicht ein Kaufpreis vom Richtwert mal Fläche ab?

Der Kaufpreis gilt für ein konkretes Grundstück unter konkreten Vertragsbedingungen. Das Richtwertprodukt berücksichtigt häufig noch keine Abweichungen bei Bebaubarkeit, Zuschnitt, Erschließung, Rechten oder Stichtag. Auch besondere Motive der Vertragsparteien können den Preis beeinflussen.

Welche Rolle spielt der Bodenrichtwert bei der Grundsteuer?

Die steuerliche Bewertung kann Bodenrichtwerte nach den Regeln des jeweiligen Landes und zum vorgeschriebenen Stichtag einbeziehen. Für die Hauptfeststellung im Bundesmodell war der 1. Januar 2022 maßgeblich; Berlin, Brandenburg und NRW nutzen dieses Modell. Ein aktueller Portalwert ersetzt den für das Steuerverfahren vorgesehenen Wert nicht automatisch. Einzelheiten klären Sie mit dem Finanzamt oder steuerlicher Beratung.

Kostet die Online-Recherche eines Bodenrichtwerts etwas?

Der Gutachterausschuss Berlin beschreibt die BORIS-Onlineabfrage als kostenfrei. BORIS Land Brandenburg bietet auch eine kostenfreie amtliche PDF-Auskunft. Andere Auskunftsformen oder eine gesonderte Unterlagenbeschaffung können Kosten verursachen; prüfen Sie die Bedingungen des jeweiligen Portals und stimmen Sie Fremdkosten im Gutachtenauftrag vorher ab.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Ihr nächster Schritt

Wie sieht es bei Ihrem Objekt aus?

Sie müssen die Fachbegriffe nicht kennen. Sagen Sie uns, um welche Immobilie es geht und wofür Sie ihren Wert brauchen. Wir erklären Ihnen den passenden Gutachtenumfang.