Ist eine Wärmepumpe ein Grund, das Haus ohne weitere Prüfung höher zu bewerten?
Nein. Die Anlage wird im Zusammenhang mit dem ganzen Haus und den geeigneten Bewertungsgrundlagen eingeordnet. Einbauumfang, Gebäudestand, Zeitpunkt und nachvollziehbare Unterlagen müssen zusammenpassen. Aus dem bloßen Vorhandensein folgt kein allgemeiner Aufschlagsprozentsatz. Entscheidend ist, wie das Merkmal im konkreten Ansatz berücksichtigt und im Gutachten erklärt wird.




