Welcher Stichtag gilt für ein Gutachten bei Erbschaft?
Für die Erbschaftsteuer ist nach §§ 9 und 11 ErbStG regelmäßig der Todestag maßgeblich. Für eine spätere Auszahlung innerhalb einer Erbengemeinschaft können die Beteiligten einen anderen Zeitpunkt vereinbaren. Auf dem Auftrag und im Bericht muss klar stehen, welche Frage zu welchem Datum beantwortet wird.



