Den geplanten Zustand benennen
Bereits bestehende Rechte und erst geplante Vereinbarungen werden klar auseinandergehalten.
Immobiliengutachten für Schenkung und Übertragung geladen

Übertragung vorbereiten
Sie möchten eine Immobilie verschenken oder innerhalb der Familie übertragen? Wir erklären ihren Wert und berücksichtigen vereinbarte Rechte, etwa ein Wohnrecht. Den passenden Umfang klären wir mit Ihnen vorab.
Wann ist es sinnvoll?
Das Gutachten hilft, eine geplante Übertragung wirtschaftlich einzuordnen. Soll es einer Behörde vorgelegt werden, prüfen wir vorab die Anforderungen und den erforderlichen Leistungsumfang.
Sagen Sie uns, wofür Sie den Wert brauchen. Wir erklären, welches Gutachten dazu passt und welche Unterlagen helfen. Der Bewertungsstichtag ist der Tag, für den wir den Wert ermitteln.
Das erhalten Sie
Sie möchten eine Immobilie in der Familie weitergeben? Wir bewerten die vereinbarte Immobilie und ordnen die für den Auftrag relevanten Rechte anhand der vorhandenen Unterlagen ein.
Bereits bestehende Rechte und erst geplante Vereinbarungen werden klar auseinandergehalten.
Lage, Zustand und Nutzung werden mit geeigneten Marktdaten für den festgelegten Tag verbunden.
Sie erhalten den vereinbarten schriftlichen Wert. Vertragliche Gestaltung und persönliche steuerliche Folgen klären Sie mit Ihrer Beratung.
Ihre Fragestellung und die geplante Verwendung bestimmen den passenden Umfang. Soll ein Gutachten bei einer Behörde, einem Gericht oder anderen Dritten vorgelegt werden, klären wir deren Anforderungen vor der Beauftragung.
Mit Vor-Ort-Besichtigung, ausführlich begründeter Wertableitung und dokumentierten Grundlagen für Ihren konkreten Anlass.
Leistung ansehenKompakte Wertorientierung anhand Ihrer Unterlagen und Angaben, ohne Vor-Ort-Besichtigung. Besonders für die eigene Entscheidungsvorbereitung.
Leistung ansehenAblauf
Wir besprechen Anlass, Stichtag und Leistungsumfang. Sie stellen die vorhandenen Objektunterlagen bereit; weiteren Beschaffungsbedarf vereinbaren wir gesondert.
Beim Kurzgutachten prüfen wir Ihre Unterlagen und Angaben ohne Vor-Ort-Besichtigung. Für das vollständige Verkehrswertgutachten vereinbaren wir einen Ortstermin und erfassen die sichtbaren Objektmerkmale.
Wir werten geeignete Marktdaten aus, wählen das passende Verfahren und dokumentieren die Wertableitung im vereinbarten Umfang.
Reguläre Bearbeitungsfrist: 30 Kalendertage nach vollständigem Eingang und gegebenenfalls erforderlicher Besichtigung aller erforderlichen Unterlagen und Auskünfte. Express nach gesonderter Vereinbarung.
Klare Konditionen
Wir stimmen Auftrag und benötigte Unterlagen mit Ihnen ab. Zusatzleistungen und Fremdkosten werden vorab vereinbart.
Passend zum Auftrag
Kurzgutachten: 990 € ohne Ortstermin. Verkehrswertgutachten: 1.890 € bei einem Verkehrswert unter 1 Mio. €, ab 1 Mio. € 0,6 % des Verkehrswerts, mit Besichtigung. Inklusive 19 % USt. Zusatzleistungen und Fremdkosten vereinbaren wir vorab.
Preise und Leistungen ansehen
Hier finden Sie die fachlichen Prüfpunkte und Hinweise zu den Unterlagen.
Im Detail
Bei der Übertragung innerhalb der Familie ist die Immobilie mit ihren tatsächlichen Rechten und Nutzungen zu bewerten. Ein vorbehaltener Nießbrauch oder ein Wohnrecht kann die wirtschaftliche Betrachtung verändern.
Die steuerliche Beurteilung und Anerkennung eines Wertnachweises liegen nicht beim Gutachter. Einen konkreten Zweck gegenüber dem Finanzamt stimmen wir vorab ab.
Grundbuch, Entwurf oder Angaben zur beabsichtigten Übertragung, Objektpläne, Flächen und vorhandene Unterlagen zu Rechten.
Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind und ob eine gesonderte Beschaffung nötig wird, stimmen wir für Ihren Auftrag ab.

Einordnung von Aaron Friedrich
„Ein Haus übertragen und darin wohnen bleiben: Das sind zwei Informationen, die zusammen betrachtet werden müssen. Vereinbarte Rechte können den Wert beeinflussen. Deshalb brauchen wir die konkreten Regelungen, statt einen pauschalen Abschlag zu raten.“
Aaron Friedrich · Sonnenwinkel Immobilienbewertung
Ihr Weg zu mehr Entscheidungssicherheit
Wir betrachten die entscheidenden Merkmale nicht isoliert. Stichtag, Datengrundlage und Bewertungsweg werden so zusammengeführt, dass Sie das Ergebnis und seine Herleitung nachvollziehen können.
Zeitpunkt und Zweck der Übertragung
Bestehende Rechte, etwa ein Wohnrecht
Lage, Zustand und passende Marktpreise
Ihr Ergebnis
Wertfaktoren, Beispiele und Rechenwege ausführlich erklärt.
Vertiefung zur Leistung
Eine Immobilie kann übertragen werden, während die übertragende Person ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch erhält oder behält. Für eine Bewertung zählt, welche Rechte tatsächlich bestehen oder in einem Entwurf vorgesehen sind, wie sie ausgestaltet werden und welcher Stichtag gelten soll. Ein pauschaler Abschlag ohne Blick auf das konkrete Recht ist nicht aussagekräftig.
Wohnungsrecht und Nießbrauch erlauben unterschiedliche Nutzungen. Der genaue Vertragsinhalt ist für eine wirtschaftliche Einordnung wichtig.
Zustand, Lage, Vermietung und mögliche weitere Belastungen bleiben auch bei einer Übertragung relevant.
Ein Wert für Familiengespräche und ein Wertnachweis für eine Behörde können unterschiedliche Anforderungen an Umfang und Unterlagen haben.
Bewertungsweg
Wir klären die beabsichtigte Übertragung, sichten vorhandene Entwürfe und Nachweise und dokumentieren den Immobilienwert zum vereinbarten Stichtag. Steuerliche Folgen beurteilen wir nicht; wenn eine behördliche Verwendung geplant ist, stimmen wir Anforderungen vor der Beauftragung ab.
Für Ihre Entscheidung
Sie möchten ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück in der Familie übertragen und den Vermögenswert verstehen. Wir bewerten die Immobilie passend zu Ihrer Frage. Wenn die bisherige Eigentümerin oder der bisherige Eigentümer dort weiter wohnen oder Mieteinnahmen behalten soll, betrachten wir die dazu vorgesehenen Rechte anhand der Unterlagen. Vorab klären wir, was bereits vereinbart ist und was Sie erst planen. Sie erhalten eine nachvollziehbare Grundlage für Familiengespräche und die weitere Abstimmung mit Notariat oder steuerlicher Beratung.
Wir erklären den Immobilienwert unter Berücksichtigung des konkret vereinbarten oder geplanten Wohnrechts.
Für die Bewertung reicht das Stichwort Wohnrecht nicht aus. Wichtig sind betroffene Räume, Mitbenutzung, Dauer, Kostenregelung und der genaue Inhalt des Rechts. Besteht das Recht bereits oder wird es erst in einem Entwurf vorgesehen? Diese Unterscheidung gehört in die Fragestellung. Ein pauschaler Preisabschlag würde den konkreten Umfang und die Marktreaktion übergehen. Wir können die nachgewiesene oder ausdrücklich angenommene Situation wirtschaftlich einordnen, ohne den Vertrag rechtlich zu gestalten. Ein Nutzungsrecht an einer Einliegerwohnung ist wirtschaftlich anders als die Nutzung des ganzen Hauses. Grundriss und tatsächliche Abgrenzung helfen, die vertragliche Beschreibung mit dem Objekt zusammenzubringen.
Wir betrachten Nutzung, Erträge und die vorliegenden Regelungen, wenn bei einer Übertragung ein Nießbrauch vorgesehen ist.
Bestehende Mietverträge, Mieten, Kosten und die Ausgestaltung des vorbehaltenen Rechts sind für die wirtschaftliche Betrachtung wichtig. Auch Zustand, Lage und Ertragsperspektive des Objekts bleiben relevant. Eine allgemeine Formel ersetzt diese Prüfung nicht. Geplante Rechte werden nur unter den vereinbarten Annahmen berücksichtigt; Änderungen des notariellen Entwurfs können die Bewertung verändern und erfordern eine erneute fachliche Einordnung. Bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus sollten die Rechte an einzelnen Erträgen und die laufenden Verpflichtungen ausdrücklich geklärt werden. Nur dann ist die gewählte Annahme für Dritte nachvollziehbar.
Wir stimmen die Wertfrage darauf ab, ob die Bewertung für Familiengespräche oder einen bestimmten Nachweis gedacht ist.
Das sind verschiedene Verwendungszwecke mit möglicherweise unterschiedlichen Anforderungen. Ein im Familienkreis vereinbarter Preis muss nicht dem Verkehrswert entsprechen. Bitte teilen Sie uns vorab mit, ob ein Bescheid, eine Anfrage oder ein Vertragsentwurf vorliegt. Wir können den passenden Bewertungsumfang besprechen, aber keine Steuerersparnis und keine automatische Anerkennung durch eine Behörde versprechen. Wer mehrere Varianten erwägt, sollte zunächst eine konkrete Hauptfrage festlegen. Zusätzliche Szenarien mit anderen Vorbehalten sind gesonderte Bewertungsfragen und werden in Umfang und Kosten vorab besprochen.
Ein Beispiel zur Orientierung
Die Eltern möchten weiterhin im Haus wohnen. Für die Planung soll die Immobilie unter den vereinbarten Voraussetzungen bewertet werden.
So gehen wir dabei vor
Sie erkennen, welchen Sachverhalt der Wert beschreibt. Ein Wohnrecht wird nicht mit einem pauschalen Abschlag abgehandelt. Ändert sich die Vereinbarung, kann auch eine erneute fachliche Einordnung erforderlich werden.
Das ist eine beispielhafte Situation, kein Bericht über einen Kundenauftrag.
Ihre Immobilie verstehen
Für die Bewertung interessiert uns die konkrete Regelung. Bei einem Wohnrecht helfen Angaben dazu, welche Räume genutzt werden, wie lange das Recht besteht und wer Kosten trägt. Bei einem Nießbrauch können auch Erträge und Verträge relevant sein. Wir betrachten diese Informationen zusammen mit Lage, Zustand und Marktdaten der Immobilie. Ein Vertragsentwurf kann die geplante Gestaltung verständlich machen; bestehende Regelungen werden davon unterschieden. Im Gutachten erläutern wir, welche Situation bewertet wurde und wie die berücksichtigten Rechte den Wert beeinflussen. Die Vertragsgestaltung und steuerliche Verwendung stimmen Sie mit Ihrer zuständigen Beratung ab.
Beschreiben Sie die geplante Übertragung und welche Nutzung erhalten bleiben soll. Vorhandene Regelungen oder ein Entwurf helfen, die Wertfrage gemeinsam festzulegen.
Kurz abstimmen, passend starten
Schreiben Sie uns, wo die Immobilie liegt und wofür Sie ihren Wert brauchen. Wir helfen Ihnen bei der Wahl des passenden Gutachtens.
Die Methode und ihre wichtigsten Besonderheiten für diesen Auftrag.
Fachlich erklärt
Wer ein Haus überträgt, möchte oft zugleich seine spätere Nutzung sichern. Dafür können im Entwurf Wohnungsrecht, Nießbrauch oder andere Vereinbarungen stehen. Wir unterscheiden zunächst bestehende, nachgewiesene Rechte von erst geplanten Regelungen und definieren, welcher Zustand zum Stichtag bewertet werden soll. Die Immobilie wird anhand von Objektmerkmalen und geeigneten Marktdaten eingeordnet; der Inhalt eines Nutzungsrechts wird nur in dem Umfang berücksichtigt, der für den vereinbarten Auftrag belegt und relevant ist. Das Ergebnis hilft, die wirtschaftliche Wirkung einer geplanten Gestaltung zu besprechen, bevor aus einer angenommenen Regelung eine verbindliche Entscheidung wird.
Ein lebenslanges Wohnungsrecht an einzelnen Räumen eröffnet andere Möglichkeiten als ein umfassender Nießbrauch. Dauer, betroffene Flächen, Kostenregelungen und Rang können bedeutsam sein. Ein pauschaler Abschlag würde diese Unterschiede verdecken.
Ein Wert ohne vorbehaltenes Recht und eine Betrachtung mit genau definiertem Recht beantworten verschiedene Fragen. Sind Vertragsdetails noch offen, besprechen wir, welche Annahmen vereinbart und im Ergebnis kenntlich gemacht werden.
Der dokumentierte Wert kann Familiengespräche und die Abstimmung mit Notariat oder Steuerberatung unterstützen. Freibeträge, Schenkungsteuer und Anerkennung eines Nachweises ergeben sich nicht automatisch aus dem Gutachten.
Gut zu wissen
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu Ihrer Bewertung und zum Auftrag.
Nein. Umfang und Ausgestaltung des Rechts, die Nutzungsmöglichkeiten und der Bewertungszweck müssen individuell eingeordnet werden.
Beide Rechte können unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten eröffnen. Der genaue Vertragsinhalt, betroffene Räume, Dauer und Kostenregelungen sind für die wirtschaftliche Einordnung wichtiger als die bloße Bezeichnung. Rechtliche Gestaltung und steuerliche Folgen klären Sie mit den zuständigen Beratungen.
Die Verwendung und Anerkennung beurteilt die zuständige Stelle nach ihren Anforderungen. Wir stimmen einen besonderen steuerlichen Zweck vor Beauftragung mit Ihnen ab.
Wichtig sind die vollständige Vereinbarung, Art und Umfang der wiederkehrenden Leistung, Dauer, Anpassungen und der Bewertungsstichtag. Eine einfache Summe zukünftiger Zahlungen ist noch kein begründeter Marktwertabschlag. Geplanter und bereits bestehender Rechtszustand werden ausdrücklich unterschieden.
Das hängt vom Bewertungsauftrag und der konkreten Vertragsgestaltung ab. Teilen Sie uns vorhandene Entwürfe und den Zweck mit, damit die zugrunde gelegten Rechte eindeutig sind.
Ja. Persönliche Vereinbarungen innerhalb der Familie sind nicht automatisch der Verkehrswert unter gewöhnlichen Marktbedingungen. Steuerliche Auswirkungen sollten gesondert beraten werden.
Am besten, sobald Stichtag, beabsichtigte Übertragung und mögliche Vorbehalte hinreichend klar sind. Spätere Vertragsänderungen können eine erneute Einordnung nötig machen.
Ja, wenn Objekt, geplanter Stichtag und wesentliche Eckpunkte der Übertragung bekannt sind. Ein Vertragsentwurf kann helfen, vorgesehene Nutzungsrechte oder Vorbehalte eindeutig zu beschreiben. Bis zur Beurkundung können sich diese Punkte ändern. Wir kennzeichnen Annahmen und besprechen, ob spätere Änderungen eine neue Einordnung erfordern; die notarielle Gestaltung übernehmen wir nicht.
Der Mietvertrag, die tatsächliche und nachhaltig erzielbare Miete sowie Unterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft können für den Wert wichtig sein. Eine vermietete Einheit ist wirtschaftlich anders zu beurteilen als eine frei verfügbare Wohnung. Wir prüfen die belegten Rechte und den vereinbarten Bewertungsstichtag; steuerliche Folgen der Übertragung besprechen Sie mit entsprechender Beratung.
Ja, aber der Bewertungsgegenstand muss präzise benannt werden. Der Wert des gesamten Grundstücks und die wirtschaftliche Einordnung eines Anteils sind nicht immer dieselbe Rechenfrage. Eigentumsverhältnisse, bestehende Rechte und geplante Vertragsregelungen sollten vorliegen. Wir stimmen Methode und Aussageziel vorab ab und treffen keine Entscheidung über die rechtliche Übertragung.
Ein Gutachten bezieht sich auf den vereinbarten Stichtag und die zu diesem Zeitpunkt berücksichtigten Objektmerkmale. Ändern sich Markt, Zustand oder der Vertragsentwurf, kann das Ergebnis für eine spätere Entscheidung überholt sein. Teilen Sie uns relevante Änderungen mit; eine Aktualisierung mit neuem Stichtag und zusätzlichem Aufwand stimmen wir vorab gesondert ab.
Nennen Sie Objektart, Ort und Anlass. Wir besprechen das weitere Vorgehen.
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