Kann ich mein Haus verschenken und trotzdem darin wohnen bleiben?
Ja, eine Übertragung kann mit einem vorbehaltenen Wohnungsrecht oder Nießbrauch verbunden werden. Art, Umfang, Rang, Dauer und Kostentragung müssen rechtlich passend gestaltet und in den Unterlagen klar sein. Der Einfluss auf den Immobilienwert wird objektbezogen geprüft, nicht mit einem festen Pauschalabschlag.



