Unterlagencheck für Immobilienbewertungen geladen

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IHK-zertifizierte Gutachter
Zeitgemäße Wohnarchitektur mit klaren Fassaden und großzügigen Fensterflächen

Ihre Bewertung vorbereiten

Welche Unterlagen passen zu Ihrer Immobilie?

Beginnen Sie mit dem, was vorhanden ist. Stellen Sie nach Objektart eine Übersicht zusammen und halten Sie fest, welche Nachweise noch fehlen oder abgestimmt werden sollen.

Eigene Liste vorbereiten

01

Objekt auswählen

Die Objektart bestimmt den Ausgangspunkt. Bei Gewerbe wählen Sie die passende Nutzung. Ergänzen Sie Vermietung oder einen früheren Stichtag, wenn diese Fragen für Ihre Bewertung wichtig sind.

02

Nachweise einordnen

Markieren Sie Ihren Bearbeitungsstand. Vorhanden bedeutet noch nicht geprüft: Inhalt, Datum und Bezug zum tatsächlichen Objekt müssen zusammenpassen.

03

Offene Fragen besprechen

Drucken Sie die Liste aus und nehmen Sie sie in den ersten Austausch mit. Kostenpflichtige Auskünfte und zusätzliche Arbeiten stimmen wir vor einer Beschaffung ab.

Persönliche Arbeitsübersicht

Eine Liste, die zu Ihrer Wertfrage passt

Diese Übersicht hilft beim Zusammenstellen. Sie bestätigt weder eine vollständige Akte noch eine zulässige Nutzung. Nicht jede Position wird für jedes Objekt benötigt. Die konkrete Dokumentengrundlage legen wir passend zum Auftrag fest.

Objekt und Ausgangslage

Die Auswahl ergänzt gezielt passende Nachweise. Bei mehreren Einheiten wählen Sie die gemischte Nutzung; wenn die Zuordnung offen ist, beginnen Sie allgemein. Die Liste legt keinen Gutachtenumfang fest. Markierungen bleiben in dieser geöffneten Ansicht erhalten und zählen nur bei sichtbaren Positionen.

Sonnenwinkel – meine Unterlagenübersicht

Gewerbeimmobilie · Lager- oder Logistikimmobilie

0 von 16 Positionen eingeordnet. Markierungen beschreiben Ihren Bearbeitungsstand, keine fachliche Prüfung.

Objekt, Anlass und Stichtag

Adresse, Objektart und Ihre Wertfrage bilden den Ausgangspunkt. Ein Datum aus der Vergangenheit benötigt passende Nachweise zu den damaligen Verhältnissen.

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Stand: Noch offen

Grundbuchauszug und zugehörige Urkunden

Der Auszug hilft, Eigentum und eingetragene Rechte einzuordnen. Der genaue Inhalt eines Rechts kann erst aus der in Bezug genommenen Urkunde hervorgehen.

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Stand: Noch offen

Flurkarte und Grundstücksangaben

Flurstück, Fläche und Zuschnitt zuordnen. Eine eingezeichnete Linie bestätigt weder allein den Grenzverlauf vor Ort noch die Bebaubarkeit.

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Stand: Noch offen

Bekannte Rechte, Lasten und Vereinbarungen

Wohnrechte, Wege, Baulasten oder weitere Einschränkungen benennen. Nicht jede wertrelevante Regelung steht im Grundbuch; passende Nachweise werden nach dem Einzelfall abgestimmt.

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Stand: Noch offen

Feuchtebefunde und zugeordnete Maßnahmen

Falls vorhanden: datierte Beobachtungen, Raum-/Bauteilzuordnung, Fachberichte und frühere Maßnahmen zusammenstellen. Neue Oberflächen sind allein kein Nachweis einer beseitigten Ursache.

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Stand: Noch offen

Rissdokumentation und vorhandene Fachberichte

Falls vorhanden: Lage, Datum, frühere Bilder und tatsächlichen Untersuchungsumfang zuordnen. Keine Ursache, Sicherheit oder Wertquote aus einem Foto oder einer Breite ableiten.

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Stand: Noch offen

Dachmaßnahmen mit Bauteil und Leistungsumfang

Vorhandene Rechnungen, Beschreibungen und Angebote nach Bauteil und Zeitpunkt ordnen. Eindeckung, Dachaufbau und Ausbauidee getrennt behandeln; keine zusätzliche Wohnfläche unterstellen.

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Stand: Noch offen

Kostenübersicht mit Status und offenen Positionen

Bei geplanten Arbeiten: Schätzung, Angebot und Auftragsstand kennzeichnen. Umfang, Steuerbasis, Nebenarbeiten und Ausschlüsse abgleichen; unbekannte Positionen ausdrücklich offen lassen.

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Stand: Noch offen

Bekannte Materialhinweise und zugeordnete Berichte

Nur vorhandene Hinweise und Fachunterlagen ordnen. Untersuchungsbereiche und geplante Eingriffe bezeichnen; keine eigenen Proben oder Bearbeitung veranlassen. Fehlende Angaben sind kein Nachweis der Schadstofffreiheit.

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Stand: Noch offen

Nutzungsstand und geplante Änderungen

Belegten Bestand, vorhandene Genehmigungen und geplante Umnutzung mit Datum getrennt dokumentieren. Eine Einrichtung oder lange Verwendung ersetzt keinen passenden Nutzungsnachweis.

Hintergrund lesen

Stand: Noch offen

Bauunterlagen und genehmigte Nutzung

Pläne, Genehmigungen und verfügbare Bauakten mit dem tatsächlichen Bestand vergleichen. Eine Baubeschreibung oder ein Exposé bestätigt für sich keine genehmigte Nutzung.

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Stand: Noch offen

Modernisierungen und bekannter Zustand

Datum, Art und Umfang von Maßnahmen sowie bekannte Schäden zusammenstellen. Rechnungen helfen bei der zeitlichen Zuordnung; sie ersetzen keine vollständige technische Untersuchung.

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Stand: Noch offen

Vorhandener Energieausweis und Gebäudedaten

Vorhandene Angaben zu Gebäude und Energieversorgung einordnen. Die Liste fordert keine pauschale Neubeschaffung und leitet aus einer Energiekennzahl keinen festen Wertabschlag ab.

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Stand: Noch offen

Flächen, Nutzung und Ausbau

Flächen je Nutzung und ihre Berechnungsgrundlage erfassen. Verkaufs-, Lager- und Büroflächen nicht ohne Prüfung zu einer einheitlichen Vergleichsgröße zusammenziehen.

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Stand: Noch offen

Leerstand und mögliche Anschlussnutzung

Bekannte Leerstandszeiten, bisherige Nutzung und verfügbare Unterlagen zu einer Umnutzung ergänzen. Eine denkbare neue Nutzung ist noch keine bestätigte Genehmigung.

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Stand: Noch offen

Hallenflächen, Andienung und vorhandene Kapazitätsnachweise

Lageplan, dokumentierte Zugangsrechte und vorhandene technische Angaben bezeichnen. Fotos bestätigen keine bestimmte Traglast oder Transportkapazität; keine neue Untersuchung allein für die Liste bestellen.

Hintergrund lesen

Stand: Noch offen

Die Übersicht ersetzt keine Prüfung der Unterlagen. Fehlende Nachweise und ihre Beschaffung vorab abstimmen. Kontakt: immobilien-gutachter-bewertung.de/kontakt

Die Auswahl bleibt in dieser geöffneten Ansicht erhalten. Nach Neuladen oder erneutem Öffnen beginnt die Liste neu. Hier werden keine Dokumente hochgeladen. Sie können die Übersicht mit der Druckfunktion Ihres Geräts auch als PDF sichern.

Fehlende Unterlagen sind eine Frage für den ersten Austausch

Eine ältere Berechnung, ein fehlender Nachtrag oder ein nicht auffindbarer Plan kann den Prüfbedarf verändern. Benennen Sie die Lücke möglichst konkret. Aus einem fehlenden Dokument lässt sich weder automatisch ein Schaden noch eine geklärte Rechtslage ableiten.

Manchmal genügt für den Einstieg eine vorhandene Kopie. In anderen Fällen muss eine aktuelle oder weiterführende Auskunft beschafft werden. Wer diese einholt, welche Zugangsberechtigung nötig ist und welche Kosten entstehen können, wird vorab abgestimmt. Der Unterlagencheck trifft dafür keine pauschale Zusage.

Aaron Friedrich von Sonnenwinkel Immobilienbewertung

Einordnung von Aaron Friedrich

„Für die Bewertung interessiert mich, ob Plan, Flächenangabe, Recht und tatsächliche Nutzung dieselbe Immobilie zum relevanten Zeitpunkt beschreiben. Eine vorhandene Unterlage ist ein Ausgangspunkt. Entscheidend ist, welche Wertfrage sie beantwortet und welche noch offen bleibt.“

Aaron Friedrich · Sonnenwinkel Immobilienbewertung

Objektbezogene PrüfungVerständliche HerleitungMehr über unsere Arbeitsweise

Die Zahlen in den Unterlagen richtig zuordnen

Eine vorhandene Vereinbarung, eine Zahlung und ein datierter Finanzierungsstand beantworten unterschiedliche Fragen. Diese Hilfen passen zur gewählten Objektart und Nutzung. Sie bestätigen weder wirksame Verträge noch vollständige Nachweise.

Fragen zur Unterlagenvorbereitung

Muss ich vor der ersten Anfrage alle Unterlagen beschaffen?

Nein. Adresse, Objektart und Bewertungsanlass reichen für den ersten Austausch. Fehlende Nachweise werden benannt und ihre Beschaffung wird abgestimmt. Bestellen Sie kostenpflichtige Auskünfte nicht allein deshalb, weil sie in einer allgemeinen Liste stehen.

Bestätigt eine vollständig markierte Liste die Bewertbarkeit?

Nein. Die Markierungen beschreiben nur Ihren Bearbeitungsstand. Aktualität, Inhalt und Übereinstimmung mit dem Objekt müssen geprüft werden. Auch ein vorhandener Nachweis kann Rückfragen auslösen.

Kann ich hier Dateien hochladen?

Diese Seite dient der Vorbereitung und bietet keinen Datei-Upload. Klären Sie beim Kontakt, welche Dokumente benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen. Fügen Sie sensible Unterlagen nicht ungefragt einer allgemeinen Anfrage bei.

Wie lange bleiben meine Markierungen erhalten?

Die Auswahl bleibt während der geöffneten Ansicht erhalten. Beim Neuladen oder erneuten Öffnen beginnt die Liste neu. Drucken Sie Ihre Übersicht aus, wenn Sie den Bearbeitungsstand behalten möchten.

Welche Unterlagen gelten für ein Kurzgutachten?

Auch das Kurzgutachten benötigt eine passende Dokumentengrundlage; der Bedarf hängt vom Objekt und Anlass ab. Es kostet 990 € und erfolgt ohne Vor-Ort-Termin. Die Auswahl in dieser Liste erweitert den vereinbarten Leistungsumfang nicht.

Was gilt bei einem Verkehrswertgutachten mit Besichtigung?

Das Verkehrswertgutachten umfasst eine Besichtigung und kostet bei einem Verkehrswert unter 1 Mio. € ab 1.890 €; ab 1 Mio. € gilt 0,6 % des Verkehrswerts. Alle Preise inklusive 19 % USt. Dokumentenbeschaffung und zusätzliche Arbeiten werden vorab abgestimmt. Die Besichtigung ersetzt keine vollständige bautechnische Untersuchung.

Den Bedarf gemeinsam klären

Adresse, Objektart und Anlass reichen für die erste Anfrage. Erwähnen Sie gern, welche Nachweise vorhanden sind und wo Sie eine konkrete Lücke sehen. Objektart und ausgewählte Gewerbenutzung werden in der Kontaktansicht vorausgewählt. Ihre Markierungen bleiben hier und werden nicht über den Link übertragen.

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