Welche Unterlagen sind sinnvoll?
Das hängt von Gutachtenart und Immobilie ab. Häufig helfen Grundbuchauszug, Grundstückskarte, Grundriss und Flächenberechnung. Bei Vermietung kommen Mietverträge hinzu. Fehlende Dokumente besprechen wir gemeinsam.
Wie lange dauert das Gutachten?
Die Bearbeitung dauert regulär 30 Kalendertage ab vollständigen Unterlagen und Auskünften. Beim Verkehrswertgutachten zählt zusätzlich die erfolgte Besichtigung. Ob es schneller geht, besprechen wir vorab.
Kann ich das Gutachten bei einer Bank, Behörde oder einem Gericht vorlegen?
Bitte sagen Sie uns vor dem Auftrag, wer das Gutachten bekommen soll. Banken, Behörden und Gerichte können eigene Anforderungen haben. Diese klären wir vorab; eine Anerkennung können wir nicht versprechen.
Bewerten Sie auch Immobilien in Ortsteilen von Gevelsberg?
Wir betrachten die tatsächliche Adresse und die Mikrolage. Dazu können etwa Mitte, Silschede, Asbeck gehören. Die konkrete Bewertung erfolgt immer objektbezogen.
Ist eine Höhenlage in Gevelsberg automatisch mehr wert?
Nein. Aussicht kann attraktiv sein, doch Zufahrt, Geländeverlauf, nutzbare Außenflächen, Stützbauten, Erschließung und Gebäudestand müssen gemeinsam betrachtet werden. Ein fester Zuschlag allein wegen der Höhenlage wäre nicht belastbar.
Ist der Bodenrichtwert in Gevelsberg bereits der Grundstückswert?
Nein. BORIS-NRW weist einen durchschnittlichen Lagewert für ein Richtwertgrundstück aus. Größe, Zuschnitt, Erschließung, Rechte, Topografie, tatsächliche Nutzung und Planungsrecht des eigenen Grundstücks können abweichen. Diese Merkmale werden objektbezogen eingeordnet.
Wie wird ein Wohn- und Geschäftshaus an der Mittelstraße bewertet?
Wohnungen, Gewerbe und Nebenflächen werden nach genehmigter Nutzung, Verträgen, nachhaltigen Erträgen, Leerstandsrisiko, Bewirtschaftungskosten und Gebäudezustand getrennt untersucht. Eine zentrale Adresse ersetzt weder die Vertrags- noch die technische Prüfung.
Darf ich eine Planungsunterlage wie eine bereits bestätigte Nutzbarkeit bewerten lassen?
Ein ausdrücklich beschriebenes Szenario ist von der Bewertung des heutigen Bestands zu trennen. Ein Entwurf allein bestätigt keine gesicherte konkrete Nutzung. Gegenstand, Planstand und offene Voraussetzungen müssen für den Auftrag klar benannt werden.
Warum genügt der Bodenrichtwert nicht als Endwert meiner Immobilie?
Er betrifft eine bestimmte Datengrundlage mit Bezugsmerkmalen und Zeitpunkt. Gebäude, Rechte und individuelle Grundstückseigenschaften benötigen ihre eigene Einordnung. Eine beliebige Multiplikation mit der Gesamtfläche ersetzt keine nachvollziehbare Bewertung.
Was soll ich bei einer geplanten Grundstücksteilung zuerst mitteilen?
Nennen Sie den betroffenen Bereich, den vorhandenen Unterlagenstand und die gewünschte Entscheidung. Eine beabsichtigte Teilung ist nicht automatisch eine bereits vollständig geklärte eigenständige Nutzbarkeit. Diese Voraussetzung darf nicht stillschweigend unterstellt werden.
Was mache ich mit zwei Fassungen desselben Grundrisses?
Geben Sie beide Fassungen weiter und markieren Sie die sichtbare Abweichung. Wenn die Reihenfolge unklar ist, legen Sie ergänzende Hinweise wie Planvermerke oder zuordenbare Fotos bei. Die modernere Gestaltung einer Zeichnung allein sagt wenig über den dargestellten Zustand aus.
Soll ich einen heutigen Mangel bei einer früheren Bewertung erwähnen?
Ja. Beschreiben Sie, wann der Mangel erstmals bemerkt oder dokumentiert wurde und welche Teile betroffen sind. Wenn der Zustand zum früheren Zeitpunkt unbekannt ist, kennzeichnen Sie diese Lücke. Ein heutiger Befund und seine zeitliche Einordnung sind getrennte Fragen.
Was hilft, wenn Geschwister sich unterschiedlich erinnern?
Halten Sie die Erinnerungen getrennt fest und bitten Sie um die jeweils genannten Unterlagen. Eine gemeinsame Übersicht sollte zeigen, worüber Einigkeit besteht und welcher Punkt offenbleibt. Besonders nützlich sind konkrete Angaben zum Raum, zur Arbeit und zum ungefähren Zeitraum.